Reform der Bildungsverwaltung soll Schulen besser unterstützen
Der Gesetzentwurf des Landes zur Schulverwaltungsreform wurde heute in einer Anhörung im Hessischen Landtag beraten. Die geplante Neuorganisation der Schulverwaltung, bei der unter Beibehaltung der 15 regionalen Staatlichen Schulämter ein zentrales Schulamt entstehen soll, dient maßgeblich der Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen an den Schulen vor Ort.
30.08.2012 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen"Die Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt. Bei der Reform lautet die Frage daher stets: Welche Bedingungen müssen an den Schulen geschaffen werden, damit die Schülerinnen und Schüler vorfinden, was sie für ihren Weg an Rüstzeug brauchen?", betonte Beer. Man müsse "konsequent von den Schulen her denken", so Beer.
Bildungsverwaltung sei kein Selbstzweck. Sie stehe im Dienste der gemeinsamen Aufgabe, den Bildungs- und Erziehungsauftrag für unsere Schülerinnen und Schüler zu sichern. Dieser Anforderung müssten sich alle Institutionen der Bildungsverwaltung stellen, was auch für das Ministerium gelte, so Beer. "Ziel ist es, die Bildungsverwaltung so auszurichten, dass die Qualität des Schulwesens und die Staatliche Schulaufsicht gewährleistet werden und die Schulen die notwendige Unterstützung erhalten. Damit Schulen sich auf ihre unterrichtlichen, erzieherischen und gestalterischen Aufgaben konzentrieren können, muss die Bildungsverwaltung so zugeschnitten sein, dass diese Ziele bestmöglich erreicht werden können". Die Neuausrichtung der hessischen Bildungsverwaltung hänge ganz wesentlich mit der Selbstständigen Schule zusammen, so Beer. "Die Arbeitsweise der Schulen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, dem muss sich die Bildungsverwaltung anpassen. Das Ministerium als ´Eingriffsverwaltung von oben` ist nicht mehr zeitgemäß. Selbstständiger werdende Schulen benötigen ein anderes Unterstützungs- und Servicesystem", betonte die Ministerin.
Bislang nehmen 17 nachgeordnete Einzelinstitutionen Aufgaben in der Bildungsverwaltung wahr. Die hohe Komplexität der Aufgaben und der Verwaltungsstruktur erzeugt dabei derzeit einen so hohen Abstimmungs- und Steuerungsbedarf, dass sich Doppelungen und Überschneidungen nicht immer vermeiden lassen. Beer: "Aufgaben können gebündelt werden, so dass nicht überall Spezialwissen vorgehalten werden muss."
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, unterhalb der Ebene des Ministeriums, das sich künftig auf die strategische Steuerung konzentrieren wird, alle bisherigen nachgeordneten Behörden unter einer Leitung im neuen Landesschulamt zusammen zu fassen. Im künftigen Landesschulamt, das seinen Sitz in Wiesbaden haben wird, sollen die Aufgaben des Instituts für Qualitätsentwicklung an den Schulen, die des Amtes für Lehrerbildung sowie die Steuerung der Schulämter konzentriert werden. Hier könne zielgerichtet gesteuert werden, dass die inhaltliche Arbeit und das Verwaltungshandeln abgestimmt Hand in Hand gehen, so die Hessische Kultusministerin.
Im Fokus der Veränderungen – egal, ob es dabei um die Vereinfachung von Arbeitsabläufen oder die funktionale Bündeldung von Aufgaben gehe – stehe die Verbesserung der Wirksamkeit des Verwaltungshandelns, so die Ministerin. "Es geht dabei nicht vorrangig um Zentralisierung. Der größte Teil der Bildungsverwaltung, mehr als 90 Prozent der über 1.000 Beschäftigten, wird an Standorten in der Region verbleiben", betonte Beer.
Das Landesschulamt setzt zukünftig die Vorgaben der Gesetzgebung und des Hessischen Kultusministeriums in einheitliche Handlungsrahmen um. Somit werden einheitliche Entscheidungs- und Handlungsmaßstäbe landesweit garantiert. Hierauf hätten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen sowie Lehrer einen Anspruch. Gleichzeitig bleiben die 15 staatlichen Schulämter in Hessen sowie die landesweit 30 Studienseminare erhalten. "Die Staatlichen Schulämter handeln regional als kompetente Ansprechpartner auf Augenhöhe für Schulen, Schulträger und sonstige Kooperationspartner in Wirtschaft und Gesellschaft. Schulen benötigen Unterstützung vor Ort in ihrer Region. Sie brauchen kurze Wege, verlässliche Ansprechpartner, schnelle Auskünfte und abgestimmte Unterstützungsangebote. Dies alles sieht das neue Gesetz vor Die meisten Entscheidungen fallen weiter da, wo die Auswirkungen spürbar und auch nachvollziehbar sind", so die Ministerin.
"Die Schulverwaltungsreform soll zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden. Dies ist zwar ambitioniert, aber absolut machbar", betonte die Ministerin. Insgesamt seien rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Kultusministeriums, des Amts für Lehrerbildung (AfL), des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) sowie der Staatlichen Schulämter und Studienseminare in den verschiedenen Arbeitsgruppen in die Ausgestaltung des Projektes "Landesschulamt" eingebunden. "Sie unterstützen mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachverstand das Projekt in verschiedenen Funktionen und Rollen", sagte Beer.
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