Schulen, die gemeinsames Lernen neu einrichten, sollen Fortbildungstag erhalten
Schulen, die zum kommenden Schuljahr erstmalig gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder einrichten, sollen dazu einen Fortbildungstag in Anspruch nehmen können. Das kündigte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann an: "Um sich auf die anspruchsvolle Aufgabe der Schul- und Unterrichtsentwicklung vorbereiten zu können, sollen Lehrkräfte, die sich konkret mit dieser Aufgabe befassen, die Möglichkeit erhalten, gemeinsam am schuleigenen Konzept zu arbeiten oder sich durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen beraten zu lassen."
06.04.2011 Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenSylvia Löhrmann: "Auf dem Weg zur inklusiven Bildung soll schon jetzt das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen ausgeweitet werden. Dabei wollen wir die Schulen, die sich auf den Weg machen, unterstützen."
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Landesregierung außerdem zwei Gutachten vergeben. Einer der Gutachteraufträge geht an die emeritierten Professoren Klaus Klemm (Universität Duisburg-Essen) und Ulf Preuß-Lausitz (TU Berlin). Im Zentrum steht die Frage nach der künftigen Ressourcensteuerung in einem inklusiven Bildungssystem. Mit dem zweiten Gutachten wurde Professor Rolf Werning (Universität Hannover) beauftragt, der den in Nordrhein-Westfalen seit 2008 laufenden Schulversuch "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung" mit der Fragestellung untersucht, welche Erkenntnisse für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems daraus zu gewinnen sind.
Ministerin Löhrmann: "Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass uns der von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Schulversuch der Kompetenzzentren wichtige Impulse für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems geben kann, die wir nutzen sollten. Ich habe daher auch entschieden, diesen Schulversuch zu verlängern, bis wir Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem entwickelt und den Anspruch auf inklusive Bildung rechtlich verankert haben."
Mit der Vergabe der Gutachten folgt die Landesregierung dem Auftrag aus dem Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU-Fraktion "UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen", der am 1. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Darin wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, "unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten (Kommunale Spitzenverbände, Ersatzschulträger, Landschaftsverbände, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger, Kirchen, Eltern, Lehrerverbände, weitere gesellschaftlicher Kräfte) und mit wissenschaftlicher Begleitung eine Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention im schulischen Bereich vorzunehmen".
Das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist im März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. In Artikel 24 (Bildung) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Die Umsetzung des Artikels 24 fällt in die Zuständigkeit der Länder. Mit der Verabschiedung des Antrags am 1. Dezember 2010 hat sich der Landtag eindrucksvoll zu diesem Auftrag bekannt und das Schulministerium mit der konzeptionellen Umsetzung beauftragt.
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