Mecklenburg-Vorpommern

Schulwahlfreiheit soll bleiben - Erste Entlastungen für Lehrkräfte vorgesehen

In Mecklenburg-Vorpommern soll es weiterhin eine freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen geben. Hierauf hat sich die Landesregierung heute verständigt. Eltern können ihre Kinder demnach weiterhin ab der Jahrgangsstufe 5 auch an einer anderen öffentlichen Schule anmelden als an der örtlich zuständigen.

11.09.2012 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Diese Schulwahlfreiheit ist vom Gesetzgeber zeitlich befristet worden", sagte der Minister. "Um auch ab dem Schuljahr 2013/2014 die freie Schulwahl zu ermöglichen, ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig."

Mit der Gesetzesänderung werden außerdem erste Maßnahmen eingeleitet, um Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten.

"Lehrerinnen und Lehrer brauchen Freiräume, um sich voll und ganz der pädagogischen Arbeit und dem Unterricht widmen zu können", sagte Minister Brodkorb. "Dies gelingt nur, wenn Bürokratie abgebaut und Lehrkräfte schrittweise von unnötigen bürokratischen Pflichten befreit werden."

Die Maßnahmen zur Entlastung umfassen rein rechnerisch einen Arbeitsaufwand im Umfang von 66,29 Lehrer-Vollzeitstellen pro Jahr. Dieses entspricht einem Gegenwert von 4,64 Millionen Euro. Die entsprechenden Stellen und Finanzmittel sollen jedoch voll im Schulsystem verbleiben, um so mehr Zeit für das eigentliche Kerngeschäft der Lehrerinnen und Lehrer, nämlich guten Unterricht, zu gewinnen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Bei der Berufsreife mit Leistungsfeststellung gibt es seit diesem Schuljahr in den Fächern Deutsch und Mathematik keine schriftlichen Prüfungen mehr. Die Leistungsfeststellung besteht vielmehr aus bis zu zwei mündlichen Prüfungen in den Fächern, in denen die Schülerin oder der Schüler am Ende der neunten Klasse nicht ausreichende Leistungen erzielt hat. Allein dieses führt zu einer Entlastung im Umfang von 2,2 Lehrerstellen bzw. einem finanziellen Gegenwert von 154.000 Euro.

Bei den Prüfungen zur Mittleren Reife sollen in diesem Schuljahr die mündlichen Prüfungen von zwei statt von drei Lehrkräften abgenommen werden. Dies ist auch an deutschen Hochschulen nicht unüblich. Außerdem soll das vierte Prüfungsfach mit dezentraler Aufgabenstellung an der Schule mit Schuljahresbeginn 2013/2014 entfallen. Allein dieses führt zu einer Entlastung im Umfang von 7,1 Lehrerstellen bzw. einem finanziellen Gegenwert von 497.000 Euro.

Bei den Abiturprüfungen soll im Sommer 2013 auf die Gutachten in den schriftlichen Abiturprüfungen verzichtet werden. Bislang nahm jeder Abiturient an vier schriftlichen Prüfungen teil. Für jede Prüfung wurden zwei Gutachten gefertigt. Allein dieses führt zu einer Entlastung im Umfang von 8,2 Lehrerstellen bzw. einem finanziellen Gegenwert von 574.000 Euro.

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens soll künftig nach einem einheitlichen System erfolgen und voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt werden. Dies führt voraussichtlich zu einer Entlastung im Umfang von 7,94 Lehrerstellen bzw. einem finanziellen Gegenwert von 555.800 Euro.

Die gesetzliche Pflicht, Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler zu erstellen, soll abgeschafft werden. Es soll nur noch für jene Schülerinnen und Schüler ein Förderplan erforderlich sein, die einer besonderen Förderung bedürfen. Dies wird rechnerisch zu einer Entlastung im Umfang von 40,85 Lehrerstellen bzw. einem finanziellen Gegenwert von 2.859.500 Euro führen. Die Rechnung ist hierbei rein kalkulatorisch notwendig, weil dem Ministerium keine konkreten Angaben über den Umfang der Förderplanarbeit an der Einzelschule vorliegen.

"Diese Maßnahmen sind ein guter Beleg dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer auch durch eine bessere Organisation des Schulbetriebs mehr Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft bekommen können, nämlich guten Unterricht", so der Minister. "Die Änderungen sind erst der Anfang der Entbürokratisierung an den Schulen, die wir in den kommenden Jahren konsequent fortschreiben werden."

Nach dem Kabinett wird sich auch der Landtag mit der Schulgesetznovelle befassen.


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