Schulwettbewerb zu illegaler Graffiti vorgestellt

Hessen handelt und zeigt Initiative gegen illegale Sprayer. Denn die Bekämpfung illegaler Graffiti ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Allein im Jahre 2003 sind durch illegale Graffiti bundesweit Schäden in Höhe von 500 Millionen Euro an privaten und öffentlichen Gebäuden sowie öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden. "Die Urheber sind meist Jugendliche im Alter von 13 bis 21 Jahren. Es ist daher kein Zufall, dass sich an Schulen und in ihrem Umfeld häufig illegale Graffiti finden lassen", erklärten Justizminister Dr. Christean Wagner und Joachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium. In Zusammenarbeit mit dem beim Justizministerium angesiedelten Landespräventionsrat hat das Hessische Kultusministerium den landesweiten Wettbewerb "Illegale Graffiti im Blick der Schule" ins Leben gerufen, den der Justizminister und der Staatssekretär heute in der Oranienschule in Wiesbaden vorstellten.

03.03.2005 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Unter dem Motto "Spray meine Wand nicht an!" können Schulen bis zum 22. April 2005 Beiträ-ge einreichen, die sich zum Beispiel in Form von Projektberichten, Arbeitsmappen, Foto- und Videodokumentationen oder PowerPoint-Präsentationen mit dem Thema illegale Graffiti aus-einandersetzen. "Bei illegaler Graffiti handelt es sich nicht um Kunst oder ein Kavaliersdelikt, sondern um Sachbeschädigung", erläuterte Staatssekretär Jacobi. Es sei daher von besonderer Bedeutung, vorbeugend tätig zu werden und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auf das Problem aufmerksam zu machen und über die teilweise gravierenden finanziellen Folgen für die jugendlichen Täter zu informieren. Ziel sei, alle Beteiligten für eine konstruktive Aufarbeitung zu sensibilisieren. "Schulen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten", sagte der Staatssekretär. Die drei besten Wettbewerbsbeiträge jeder Schulform werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Als jeweils erster und zweiter Preis winken eine Gruppenreise mit der Bahn AG bzw. dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) plus 250 Euro für die Klassenkasse.

"Eine erfolgreiche Bekämpfung illegaler Graffiti kann jedoch nicht auf einzelne Gruppen oder Institution beschränkt bleiben", betonte Justizminister Wagner. Der Landespräventionsrat habe sich daher der Problematik durch die Gründung einer eigenen Arbeitsgruppe zum Thema intensiv angenommen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe seien Vertreter von Polizei und Justiz, des Kultusministeriums, der Jugendhilfe sowie des Einzelhandelsverbandes, der Bahn AG und des RMV. Der nunmehr angelaufene Schulwettbewerb gehe auf einen Vorschlag dieser Arbeitsgruppe zurück. Darüber hinaus sei eine speziell auf die Bedürfnisse der örtlichen Präventionsgremien gestaltete Arbeitsmappe erstellt worden, die umfangreiche Informationen zum Thema illegale Graffiti enthalte.

Wagner wies weiter darauf hin, dass zu einem wirksamen Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien nicht nur eine umfassende Präventionsarbeit, sondern auch eine konsequente strafrechtliche Verfolgung unabdingbar sei. "Hier existieren nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken, da nach der derzeitigen Rechtslage Graffiti-Täter strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn sich die Schmierereien mit Wasser oder Lösungsmitteln ´rückstandfrei' wieder beseitigen ließen", erklärte der Minister. Hessen habe daher gemeinsam mit vier anderen Bundesländern vor einiger Zeit eine Gesetzesinitiative zur Schließung dieser Gesetzeslücke gestartet. Danach solle sich auch einer Sachbeschädigung strafbar machen, wer das "Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändere". Die rot-grüne Bundestagsmehrheit blockiere diese Gesetzesänderung jedoch seit Dezember 2002. "Der Bundestag muss endlich seinen verfassungsrechtlichen Auftrag wahrnehmen und über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Graffiti-Bekämpfung beraten und beschließen", forderte Wagner.

"Die Hessische Landesregierung misst einer Verbesserung der Graffiti-Bekämpfung besondere Bedeutung zu und setzt sich durch umfassende Präventionsarbeit und eine Verschärfung der Strafvorschriften kontinuierlich für die der Bekämpfung von Graffiti-Schmierereien ein", erklärten Minister Wagner und Staatssekretär Jacobi abschließend.


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