Teen-Courts haben ihre Arbeit aufgenommen

Hamburgs neue Schülerrichter haben die Arbeit aufgenommen und ihren ersten Fall verhandelt. Einem Jugendlichen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde, gaben sie auf, eine Geldbuße an eine Organisation für Unfallopfer zu zahlen. Der 17jährige Beschuldigte war mit der Strafe einverstanden. Wenn er die Geldbuße bezahlt, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gemäß § 45 Abs.2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) einstellen.

26.09.2006 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Fünf Minuten vor der Zeit stand der Beschuldigte auf der Matte. Die Verhandlung dauerte rund eine halbe Stunde. Dann waren sich die drei Schülerrichterinnen einig: eine Geldbuße zu Gunsten der Organisation "Das Weiße Kreuz" sei angemessen. "Die Verhandlung verlief in ruhiger und sachlicher Atmosphäre. Die Mädchen haben das richtig gut gemacht und umgesetzt, was wir geübt haben", sagte Ausbilder Arne Dziggel.

Mit den Teen-Courts geht Hamburg neue Wege bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität. "Kriminalität an Schulen ist kein Grund zum Resignieren, sondern zum Handeln. Genau das machen wir mit dem neuen Projekt. Es flankiert unsere Streitschlichter-Projekte an den Schulen", erläutert Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig. "Unser Ziel ist es, kriminelle Karrieren frühzeitig zu unterbinden. Mit den Teen-Courts wollen wir den direkten Draht nutzen, den Jugendliche zu ihren Altersgenossen haben. Eine Missbilligung durch einen Schulkameraden kann mehr bewirken, als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen", erklärt Justizsenator Carsten Lüdemann die Idee des Projekts.

Auf den Ernstfall einer Verhandlung sind die Juniorrichter in den vergangenen Monaten intensiv vorbereitet worden. In 32 Unterrichtsstunden haben sie Methoden der Gesprächsführung gelernt und sich mit den juristischen Hintergründen eines Jugendstrafverfahrens beschäftigt. Ab jetzt landen einmal pro Woche neue Fälle auf ihrem Tisch.

"Die Schülerrichter sind mit tollem Engagement bei der Sache", lobte Carsten Lüdemann die Jugendlichen. "Ein solches Amt neben der Schule ist kein Pappenstiel. Umso größer ist die Bereitschaft zu bewerten, sich für andere einzusetzen". Das sieht auch die Schulsenatorin so. "Mit ihrem Einsatz geben die Juniorrichter ein gutes Vorbild für andere Jugendliche ab. Zugleich erwerben sie wichtige soziale Kompetenzen", ergänzte Alexandra Dinges-Dierig.

Mit den Teen-Courts greift Hamburg die positiven Erfahrungen insbesondere aus Bayern auf, wo im Jahr 2000 in Aschaffenburg das erste vergleichbare Projekt ins Leben gerufen wurde. Die Ergebnisse einer begleitenden Studie zeigen, dass die Rückfallquote nach einem Schülergerichtsverfahren mindestens um zehn Prozent niedriger als bei den übrigen Straftätern liegt. Auch in Hamburg ist eine wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg vorgesehen.

Und so läuft das Verfahren: Die Staatsanwaltschaft leitet geeignete Fälle gegen junge Straftäter an den Teen-Court weiter. Dieser besteht aus jeweils drei Schülerrichtern. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht ein Gespräch mit dem Täter über die Tat. Dabei gelten klare Regeln. "Wir lassen einander ausreden, das Opfer wird nicht beleidigt", sagen die Schülerrichter zum Eingang. "Wenn das nicht läuft, brechen wir ab." Ein Sozialpädagoge verfolgt das Gespräch im Hintergrund, mischt sich aber in das Gespräch nicht ein. Zum Abschluss der Verhandlung legt der Teen-Court eine Sanktion fest, deren Erfüllung von der Jugendgerichtshilfe überwacht wird. "Wichtiger als die Sanktion als solche ist aber, dass die Schülerrichter den Kameraden in einem intensiven Gespräch mit seinem Fehlverhalten konfrontiert und das Problem mit ihm erörtert haben", sagt Justizsenator Lüdemann.

Das Verfahren setzt voraus, dass der Jugendliche geständig und mit einer Verhandlung vor dem Teen-Court einverstanden ist, dass der Sachverhalt geklärt und eine Befassung des Jugendgerichts nicht erforderlich ist. In der Regel handelt es sich um jugendtypische Verfehlungen (Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung). Im Anschluss an das Verfahren vor dem Teen-Court gelangt der Fall zur abschließenden Entscheidung zurück an die Staatsanwaltschaft. Sie kann das Verfahren jetzt einstellen, weil mit der Erfüllung der Auflage eine erzieherische Maßnahme durchgeführt wurde. Das Ermittlungsverfahren verbleibt damit in der Hand der Staatsanwaltschaft.


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