VBE zur Verbeamtung von Lehrkräften: Antragsteller warten auf Klarheit

"Die neue Verbeamtungsregelung für Lehrkräfte in NRW enthält im Vergleich zu früher wesentliche Fortschritte, aber möglicherweise auch Pferdefüße", betont der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. "Die Landesregierung ist aufgefordert, an einzelnen Stellen noch einmal genau zu prüfen, ob sie nicht womöglich alte Fehler wiederholt."

12.08.2009 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

In NRW können künftig Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres verbeamtet werden (früher: 35), für Schwerbehinderte besteht bis zum vollendeten 43. Lebensjahr die Möglichkeit der Verbeamtung.

Einen möglichen Pferdefuß sieht der VBE in der Regelung, dass Kindererziehungszeiten die Verbeamtungsgrenze bis zum vollendeten 46. Lebensjahr hinauszögern können.

"Können heißt bekanntlich nicht müssen", so Beckmann. "Wenn das so zu verstehen ist, dass um diese Zeiten gefeilscht werden muss, legt der VBE an dieser Stelle hiermit sein Veto ein."

In der alten Regelung sah es so aus, dass die Verschiebung der Grenze nach hinten schon abgelehnt werden konnte, wenn eine Mutter oder ein Vater während der Erziehungszeit in der Bewerberkartei zu finden war. Sie konnte auch abgelehnt werden, wenn er oder sie sich nicht ausschließlich der Kindererziehung gewidmet hat, sondern stundenweise berufstätig war.

"Wenn Lehrerinnen oder Lehrer sich nicht drei oder sechs Jahre lang völlig von ihrem Beruf verabschieden, sondern am Ball bleiben, sollte ihnen das keinen Nachteil bringen", so Beckmann. "Jeder weiß, wie schwierig ein Wiedereinstieg in den Beruf nach so langer Abwesenheit sein kann."

Etwa 6000 Lehrkräfte in NRW haben bereits vorsorglich einen Antrag auf Verbeamtung gestellt.

"Diese Anträge müssen jetzt zügig bearbeitet werden", so Beckmann. "Angesichts des leergefegten Bewerbermarktes sollte dabei Kulanz gezeigt werden."


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