Verfassungsgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit des Grundschul-Volksbegehrens

Mit seinem heute (23.1.06) verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Auffassung der Landesregierung im Streit um das Volksbegehren bestätigt. Damit bleibt die Grundschulstrukturreform unangetastet.

23.01.2006 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Im Mai 2005 hatte das Innenministerium die Zulassung eines Volksbegehrens abgelehnt, mit dem die Mindestgröße von Grundschulen im Saarland auf zwei Klassen herabgesetzt werden sollte. Die vom Landtag 2005 beschlossene Fassung des Schulordnungsgesetzes verlangt dagegen in der Regel acht Klassen. Das mit dem Volksbegehren angestrebte Schulmodell hätte dem Land bis zum Schuljahr 2010/2011 erhebliche Mehrkosten verursacht.

Nach der Verfassung des Saarlandes dürfen über finanzwirksame Gesetze allein die vom Volk gewählten Vertreter im Landtag beschließen.

"Gemeinsam sollte sich jetzt im Interesse der Kinder der Blick auf die Chancen richten, die die Reform eröffnet: Mehr Unterricht, die täglichen Förderstunden, die Verlässlichkeit für die Eltern und der qualitative Ausbau der Bildung und Betreuung am Nachmittag." All diese Qualitätsverbesserungen - so Kultusminister Jürgen Schreier - sind durch die Reform erst möglich geworden. Qualitätsverbesserungen statt Rechtsfragen können jetzt in den Mittelpunkt des Dialogs rücken.


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