Hamburg

Wohnortnähe soll entscheidend sein – Geschwisterkinder auf eine Schule aufnehmen

Die Hamburgische Bürgerschaft wird heute über die Novellierung des Schulgesetzes zum Aufnahmeverfahren an Grundschulen beraten und beschließen. Schulsenator Ties Rabe und die SPD-Fraktion setzen sich dafür ein, dass ab sofort wieder die Schulweglänge und die gleichzeitige Beschulung mit Geschwisterkindern entscheidend für die Aufnahme an einer Grundschule sein werden.

28.03.2012 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Schulsenator Rabe: "Dass Geschwisterkinder jetzt die gleiche Schule besuchen können, hilft den Schülern und ihren Familien. Und wenn diese Schule nah am Wohnort ist, umso mehr. Der vom Vorgängersenat eingeführte gesetzliche Vorrang von Kindern aus den so genannten Anmeldeverbünden vor anderen Geschwisterkindern war eine seltsame Regelung, die von Eltern nicht nachvollzogen werden konnte. Deshalb halten wir eine Gesetzesänderung für dringend geboten.

Diese Gesetzesänderung beseitigt zudem grundsätzlich das fragwürdige Konstrukt der Anmeldeverbünde und ermöglicht künftig, das Anmeldeverfahren nach klaren und für alle Eltern nachvollziehbaren Regeln zu gestalten. Sobald die Bürgerschaft den Weg freimacht, werden wir schon für die jetzige Anmelderunde die neuen Regeln umsetzen und Geschwisterkinder unabhängig vom Anmeldeverbund wie gewünscht an den Schulen ihrer älteren Geschwister wohnortnah einschulen."

Bislang wurden Kinder bei überangewählten Grundschulen nur dann bevorzugt in die Schule ihrer älteren Geschwister aufgenommen, wenn sie innerhalb der Anmeldeverbünde wohnten, in der diese Schule lag. Ab sofort sollen Geschwister generell bevorzugt diejenige Schule besuchen können, an der die ältere Schwester oder der ältere Bruder bereits unterrichtet wird.


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