KEG Bayern: Inklusion darf nicht vom Rotstift abhängen
Die KEG Bayern fordert den Bund und den Freistaat zu verbindlichen Garantien für echte Teilhabe auf.
17.08.2026 Bayern Pressemeldung Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern KEGDer vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossene Entwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist aus Sicht der KEG Bayern ein Warnsignal für die inklusive Bildung. Denn auch wenn der individuelle Rechtsanspruch formal bestehen bleibt, darf seine Verwirklichung nicht davon abhängen, ob vor Ort gerade ein passendes Regelangebot vorhanden ist.
„Inklusion darf nicht davon abhängen, ob gerade ein passendes Regelangebot vorhanden ist. Ein Kind hat einen individuellen Bedarf – und darauf muss die Unterstützung antworten“, erklärt Martin Goppel, Landesvorsitzender der KEG Bayern.
Die KEG sieht deshalb Bund und Länder in der Verantwortung: Der Ausbau inklusiver Regelstrukturen ist richtig und notwendig. Er darf aber nicht dazu führen, dass der individuelle Unterstützungsbedarf eines Kindes hinter strukturellen oder finanziellen Erwägungen zurücktritt.
Inklusion braucht Strukturen – aber Strukturen ersetzen keinen individuellen Anspruch
Gerade Bayern müsse aus den Erfahrungen vor Ort lernen. Die inklusiven Schulregionen in Bayern – darunter Landshut, wo KEG-Landesvorsitzender Goppel selbst vor Ort war – zeigen, dass gelingende Inklusion vor allem verlässliche Strukturen, ausreichend Personal und eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Professionen braucht.
„Wir sehen vor Ort sehr deutlich: Inklusion funktioniert nicht allein durch einen Rechtsanspruch und auch nicht allein durch gute Absichten. Sie braucht Menschen, Zeit, Fachwissen und funktionierende Kooperation. Wenn diese Voraussetzungen fehlen, wird der Anspruch auf Teilhabe für Kinder und Familien zur täglichen Herausforderung“, so Goppel.
Schulen und Kitas stehen bereits heute bei Inklusion und Integration sowie angesichts des Fachkräftemangels unter erheblichem Druck. Die KEG hatte deshalb wiederholt verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Personal und eine Bildungspolitik gefordert, die die tatsächlichen Herausforderungen vor Ort ernst nimmt.
„Wer inklusive Bildung will, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Es kann nicht sein, dass Kommunen, Schulen und Kitas einen gesetzlichen Anspruch umsetzen sollen, ohne dafür die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu erhalten.“
Bund muss den Rechtsanspruch sichern – Bayern muss die Umsetzung ermöglichen
Für die KEG ist deshalb entscheidend, dass individuelle Rechtsansprüche und der Ausbau von Regelangeboten nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Der Bund trägt Verantwortung für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen und dafür, dass der individuelle Unterstützungsbedarf eines Kindes gewahrt bleibt. Der Freistaat wiederum muss dafür sorgen, dass Schulen und Kitas die personellen, fachlichen und strukturellen Voraussetzungen haben, um diesen Anspruch tatsächlich umzusetzen.
Die KEG Bayern fordert deshalb:
- Individuelle Rechtsansprüche sichern: Kein Kind darf notwendige Unterstützung verlieren oder auf ein Regelangebot verwiesen werden, nur weil dieses Angebot vorhanden ist oder ausgebaut werden soll. Maßgeblich muss der individuelle Bedarf des Kindes bleiben.
- Inklusion verlässlich finanzieren: Bund und Länder müssen die notwendigen Personal-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dauerhaft und bedarfsgerecht finanzieren. Finanzielle Engpässe dürfen nicht darüber entscheiden, ob ein Kind die Unterstützung erhält, die es für gleichberechtigte Teilhabe braucht.
- Multiprofessionelle Teams stärken: Schulen und Kitas brauchen sonderpädagogische, sozialpädagogische und therapeutische Expertise vor Ort. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dürfen mit komplexen Unterstützungsbedarfen nicht allein gelassen werden.
- Förderlehrkräfte gewinnen und qualifizieren: Es braucht deutlich mehr Förderlehrkräfte, attraktive Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten sowie verlässliche berufliche Perspektiven. Nur so kann die notwendige fachliche Unterstützung langfristig sichergestellt werden.
- Bayern muss verbindliche Standards setzen: Der Freistaat sollte klare Qualitätsstandards und ausreichende Ressourcen für inklusive Bildung garantieren und Inklusion verbindlich in allen pädagogischen Ausbildungen verankern.
- Regel- und Fördereinrichtungen stärken: Inklusion darf nicht gegen Förderschulen ausgespielt werden. Entscheidend ist der individuelle Bedarf des Kindes.
- Inklusion in allen pädagogischen Ausbildungen verankern: Der professionelle Umgang mit Inklusion, Heterogenität und unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen muss verbindlicher Bestandteil aller pädagogischen Ausbildungen werden.
Inklusion ist eine Frage der Menschenwürde
Für die KEG ist Inklusion nicht allein eine pädagogische oder sozialpolitische Frage, sondern eine Frage der unveräußerlichen Würde jedes Menschen.
„Christliche Bildung schaut zuerst auf den Menschen, nicht auf seine Einschränkungen oder Labels. Jedes Kind ist Ebenbild Gottes und besitzt eine unveräußerliche Würde. Diese Würde ist nicht davon abhängig, welche Fähigkeiten ein Kind besitzt, welche Unterstützung es benötigt oder wie gut es in bestehende Strukturen passt. Deshalb darf kein Kind zum Bittsteller für seine Teilhabe werden“, betont Goppel.
„Die Würde eines Kindes darf nicht davon abhängen, wie viel Geld gerade im Haushalt vorhanden ist, welche Fachkraft gerade verfügbar ist oder ob am Wohnort ein passendes Angebot besteht. Ein Rechtsanspruch auf Teilhabe muss auch im Alltag eines Kindes etwas wert sein.“
Für Goppel ist deshalb klar: „Wir brauchen keine Inklusion auf dem Papier, sondern Inklusion, die im Klassenzimmer, in der Kita und im Alltag eines Kindes ankommt.“
Die KEG erwartet deshalb von der Bayerischen Staatsregierung, dass sie den Anspruch auf inklusive Bildung nicht nur politisch bekennt, sondern seine Umsetzung verlässlich absichert. „Wer Inklusion will, muss sie ermöglichen. Dazu braucht es keine Versprechen auf dem Papier, sondern Fachkräfte, funktionierende Strukturen und eine Finanzierung, die sich am Bedarf der Kinder orientiert.“ Inklusion darf nicht vom Rotstift abhängen. Denn Teilhabe ist kein freiwilliges Zusatzangebot – sie ist ein Recht jedes Kindes.
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