Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine [Entscheidung über den Normenkontrollantrag Hamburgs in Sachen Betreuungsgeldgesetz](http://bildungsklick.de/a/94224/keine-gesetzgebungskompetenz-des-bundes-fuer-das-betreuungsgeld/) verkündet und festgestellt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlt und das Gesetz damit nichtig ist. Das Betreuungsgeld muss nun abgeschafft werden. Senator Detlef Scheele:
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21.07.2015
Pressemeldung
Frühe Bildung