Heute tritt eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Danach werden Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und als Lehrkräfte in Grund- oder Förderschulen tätig sind, in die Gruppe der mit hoher Priorität zu impfenden Personen aufgenommen.
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24.02.2021
Pressemeldung
Schule