Mit dem verbesserten Kinderzuschlag, dem Zuschlag zum Kindergeld, ist die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Zusammen mit Verbesserungen bei Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es das Ziel, Familien mit kleinen und zum Teil auch mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen und das Existenzminimum jedes Kindes zu sichern.
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02.07.2019
Pressemeldung
Schule