(hib/ROL) Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention), unterzeichnet und sich damit "in ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt – eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben können", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort [(18/3101)](http://dip.bundestag.de/btd/18/031/1803101.pdf) auf die Kleine Anfrage der Grünen [(18/2886)](http://dip.bundestag.de/btd/18/028/1802886.pdf).
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18.11.2014
Pressemeldung
Bildung und Gesellschaft