Vor der Einschulung werden in Niedersachsen alle Kinder gemäß § 5 NGöGD im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ärztlich untersucht. Die Untersuchung dient unter anderem dazu, eventuellen Förderbedarf frühzeitig festzustellen und die Eltern dabei zu beraten, wie ihr Kind gegebenenfalls unterstützt werden kann.
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17.09.2019
Pressemeldung
Schule