Baden-Württemberg

4 100 Menschen mit Behinderung im dualen Ausbildungssystem

Nach Ergebnissen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg befanden sich zum Stichtag 31.12.2012 gut 4 100 Menschen mit Behinderung [1] im dualen System.

02.12.2013 Pressemeldung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

2012 war jede dritte Person mit Behinderung, die in einem Beruf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach § 42m der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet wurde, weiblich (1 410 Auszubildende). Der Anteil von ausländischen Auszubildenden in diesen Berufen lag bei 18,5 Prozent. Dagegen betrug 2012 der Ausländeranteil an den Auszubildenden insgesamt 9,7 Prozent. Dies dürfte am überproportionalen Anteil von ausländischen Schülern an den Förderschulen 22,9 Prozent bzw. Sonderschulen (2012: 16,4 Prozent) liegen.

Im Berichtsjahr 2012 wurden rund 1 500 neue Ausbildungsverträge von Menschen mit Behinderung abgeschlossen. Differenziert nach Ausbildungsbereichen fällt auf, dass im Ausbildungsbereich "Hauswirtschaft" die Hälfte der Neuabschlüsse, die 2012 getätigt wurden, von Menschen mit Behinderung abgeschlossen worden sind (256 von 476 Ausbildungsverträgen). Darunter wurden allein im Ausbildungsberuf "Fachpraktiker/in Hauswirtschaft" 245 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Auch der Ausbildungsbereich "Landwirtschaft" weist mit 12,2 Prozent (189 Neuabschlüsse) einen zweistelligen Prozentanteil an den Gesamtneuabschlüssen des Bereichs aus. Vor allem die knapp 180 Neuabschlüsse als "Gartenbaufachwerker/in" tragen dazu bei. Im "Handwerk" wurden mit 575 die meisten Neuabschlüsse nach § 42m (HwO) getätigt. Die Ausbildungsberufe Bau- und Metallmaler/in sowie Holzbearbeiter/in waren mit knapp 136 bzw. 82 Neuabschlüssen, die am häufigsten gewählten.

Hinweis: Die Berufsbildungsstatistik, kann nur eine berufsbezogene Betrachtung darstellen. Personenbezogene Merkmale zur Behinderung werden nicht erfasst.

[1] Generell handelt es sich hierbei um Personen, für die aufgrund der Behinderung (vorwiegend Lernbehinderung) eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt. In der Regel wird dann von den regionalen zuständigen Stellen den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern oder vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eigens eine Ausbildungsregelung für den Ausbildungsberuf erschaffen, unter Berücksichtigung der besonderen Belange des behinderten Menschen.


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