Der Markt wird nichts richten
"Die von der Landesregierung geplante Auflösung der Schulbezirke für Grundschulen lehnt der VBE nach wie vor entschieden ab", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) zur heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zur Zukunft der Schulbezirke. "Das Verschwinden der Schulbezirke wird die Schulträger vor erhebliche planerische Schwierigkeiten stellen und zur Gettoisierung einzelner Schulen führen."
11.01.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWDer VBE wagt darüber hinaus zu bezweifeln, dass der von der Landesregierung mit der Auflösung der Schulbezirke angekündigte "faire Wettbewerb" zwischen den Grundschulen automatisch zu mehr Qualitätsentwicklung führen wird. Dieser Gedanke wird einfach aus der Betriebswirtschaftslehre übernommen und den Schulen übergestülpt, ohne dass dafür wissenschaftlich untermauerte Belege herangezogen werden könnten.
Zu einem fairen Wettbewerb gehören darüber hinaus zumindest annähernd gleiche Ausgangsbedingungen. Diese werden aber an den Schulen bis zum Jahr 2008 kaum zu realisieren sein. Darüber hinaus verschweigt die Landesregierung, dass die Schulen selbst ihre Rahmenbedingungen - falls überhaupt - nur eingeschränkt beeinflussen können. Die gebäudetechnische, räumliche und sächliche Ausstattung hängt vom Schulträger ab, die Lehrerversorgung vom Land. Hier zeigt sich deutlich, dass Schulen eben nicht ohne weiteres mit privatwirtschaftlich organisierten Betrieben gleichgesetzt werden können.
"Die Grundschule war in Deutschland die erste Schulform, die die Kinder aller Schichten gemeinsam unterrichten und integrieren wollte", so Beckmann weiter. "Diese Integrationsleistung wird verloren gehen, wenn die einzelne Schule in Zukunft Kinder ablehnen kann. Es kann nicht Sinn der pädagogischen Sache sein, dass einerseits eine Art Elitegrundschulen und andererseits eine Art "Restschulen" entstehen."
Als Argument für die Auflösung der Schulbezirke führt die Landesregierung die Wahlfreiheit der Eltern an. Allerdings soll es so sein, dass Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anmelden werden, die Fahrtkosten selbst tragen müssen. Die Wahlfreiheit wird also de facto nur haben, wer sie sich finanziell auch leisten kann.
"Darüber hinaus verstrickt sich die Landesregierung mit ihrem Hinweis auf den Elternwillen in eine nicht zu übersehende Widersprüchlichkeit", so Beckmann abschließend. "Die Elternfreiheit dient ihr als Argument für die Abschaffung der Schulbezirke, während sie bei der Wahl der weiterführenden Schule massiv eingeschränkt werden soll."
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