Freiheit in der Abhängigkeit?

"Wenn die Landesregierung bei ihrem Vorhaben bleibt, Schulleiterinnen und Schulleiter künftig von der Schulkonferenz wählen zu lassen, wird das nicht zu mehr Freiheit, sondern zu größerer Abhängigkeit in der Leitungsfunktion führen", erklärte Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung(VBE NRW) vor mehr als 200 Teilnehmer/innen auf dem Schulleitungstag des VBE, auf dem das Schulministerium durch Staatssekretär Günter Winands vertreten war.

20.02.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Staatssekretär Winands stellte die Position der Landesregierung dar. Die Wahl des Schulleiters durch die Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler, in Berufskollegs zusätzlich auch durch die Vertretung der Ausbildenden und der Auszubildenden, stärke die Eigenverantwortung der Schulen. Den Kommunen stehe weiterhin eine Mitsprachemöglichkeit in Form eines Vetorechts zu. Da Schulleitungen künftig besser auf das Amt vorbereitet und die potentiellen Bewerber entsprechend vorqualifiziert seien, werde es zu Schulleiterberufungen kommen, die vor Ort verantwortet werden können und sollen. Dies sei nicht anders als bei den derzeitigen schulscharfen Ausschreibungen, bei denen auch die Schulkonferenz vor Ort über die Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer entscheide. Hierfür bestehe mittlerweile eine hohe Akzeptanz.

Beckmann unterstrich die ablehnende Position des VBE mit der Begründung, in der Schulkonferenz seien neben Eltern und Schülern auch Lehrerinnen und Lehrer vertreten. Der Schulleiter würde also künftig zumindest zum Teil von den Menschen gewählt, deren direkter Dienstvorgesetzter er sein solle. Erschwerend komme hinzu, dass das Amt des Schulleiters in Zukunft zunächst auf acht Jahre befristet sein solle.

"Dieses Konstrukt kann dazu führen, dass der Schulleiter oder die Schulleiterin sich im permanenten Spagat zwischen den Wünschen von Lehrern, Eltern und Schülern befinden wird, wenn er oder sie wieder gewählt werden will", so Beckmann weiter. "Im schlimmsten Fall kann es dazu führen, dass er oder sie manipulierbar oder gar erpressbar wird."

Der VBE lehne deshalb die Wahl des Schulleiters durch die Schulkonferenz entschieden ab. Gegen eine Wahl sei grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es sich bei dem Wahlgremium um ein von der betreffenden Schule unabhängiges Gremium handelt. Eine zumindest gleichgewichtige Beteiligung von Schule und Schulträger sei aus Sicht des VBE ein diskutabler Weg.

"Eine Probezeit reicht völlig aus, um die Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu testen", so Beckmann abschließend. "Es ist eine bislang nicht bewiesene Theorie, dass Menschen mit befristeten Verträgen per se motivierter sind als solche mit unbefristeten Verträgen. Vor allem ist aber die hier vorgelegte Idee, sich in Abhängigkeit bewähren zu müssen, nicht logisch zu Ende gedacht. Darüber hinaus ist es schon jetzt insbesondere an Grundschulen schwierig, Interessenten für die Schulleitungsfunktion zu finden. Das wird mit der Umsetzung der von der Landesregierung angekündigten Veränderungen sicher nicht besser werden."

Die Forderung des VBE, dass Schulleiterinnen und Schulleiter in künftig professionell auf ihre Funktion vorbereitet werden müssten, stützte der Staatssekretär ausdrücklich. Er stimmte mit dem VBE- Vorsitzenden darin überein, dass Qualifizierungsmaßnahmen schon vor der Berufung in ein solches Amt unverzichtbar seien.

Staatssekretär Winands erläuterte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Überlegungen von Schulministerin Sommer zur Verbesserung der Vorbereitung auf das Schulleitungsamt. Danach sollen an Schulleitung Interessierte künftig vor Amtsübernahme einen Orientierungskurs und eine Basisqualifizierung durchlaufen und zusätzlich nach der Amtsübernahme Weiterbildungsangebote erhalten. Darüber hinaus kündigte er an, dass ab dem 01.08.06 die Anrechnungsstunden für die Schulleitungstätigkeit an allen Schulen um eine Stunde erhöht werden sollen, um dem steigenden Fortbildungsbedarf Rechnung zu tragen. Die Teilnehmer/innen begrüßten dies als notwendigen Schritt in die richtige Richtung.

Die abschließende Feststellung des VBE-Landesvorsitzenden, dass Schulleiter nicht in erster Linie Lehrer sein und nebenbei eine Schule dürften, sondern dass das Schulleitungsamt als Hauptberuf gelten müsse, wurde von Staatssekretär Winands ausdrücklich unterstützt. Deshalb wolle die Landesregierung sich bemühen, alle Betroffenen auf die neuen Aufgaben vorzubereiten.


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