Baden-Württemberg

Knapp 1 700 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führte 2012 erstmals nach Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation (BQFG) dem sog. "Anerkennungsgesetz" die entsprechende statistische Erhebung durch.

15.10.2013 Pressemeldung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gab es zwischen 1. April und 31. Dezember 2012 insgesamt knapp 1 700 Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Knapp 1 200 Verfahren wurden für reglementierte Berufe eingeleitet und rund 500 für nicht-reglementierte Berufe. Bei 1 200 Anträgen wurde eine Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt. Darunter waren 920 positiv beschiedene Anträge auf Erteilung einer Approbation für einen Arzt oder eine Ärztin. Dieser Tatbestand führte dazu, dass die meisten Verfahren auf Gleichwertigkeit (1 185) im Zuständigkeitsbereich "Öffentlicher Dienst" lagen und da vorrangig bei den Regierungspräsidien des Landes, die die Anerkennungsverfahren für die medizinischen Gesundheitsberufe bearbeiten. Bei "Industrie und Handel" und "Handwerk", die hauptsächlich die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen in den nicht-reglementierten Berufen prüfen, wurden 312 bzw. 185 Anträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG gestellt. Volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf wurde hier bei knapp 100 Antragstellerinnen und Antragsstellern festgestellt.

Differenziert nach der Staatsangehörigkeit zeigt sich, dass vom 1. April bis zum 31. Dezember 2012 die meisten Anträge auf Gleichwertigkeit nach dem BQFG – Bund von 235 Deutschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, gestellt wurden. Es folgen 202 Antragssteller mit rumänischer und 144 mit ungarischer Staatsangehörigkeit, die ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit nach dem Bundesanerkennungsgesetz prüfen lassen wollten.

Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um somit eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen (§ 1 BQFG). Neben der Tatsache, dass der Zeitraum der Erhebung nur 9 Monate betrug, ist auch zu beachten, dass sich die berichtspflichtigen Stellen (z.B. Regierungspräsidien) bzgl. Personal und IT-Ausstattung noch im Aufbau befanden. Dadurch ist die Belastbarkeit der Daten für das Berichtsjahr 2012 eingeschränkt und die Auswertungsmöglichkeiten sind ebenfalls begrenzt.

Das BQFG – Bund regelt die bundesrechtlich reglementierten und nicht reglementierten Berufe. Die "nicht-reglementierten Berufe" sind insbesondere die rund 350 Ausbildungsberufe sowie die Fortbildungsberufe im dualen System. Zu den "reglementierten Berufen" zählen unter anderem Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Kranken- und Altenpfleger, Hebammen, Tierärzte, Apotheker und Architekten.

Tabellen und Schaubilder zur Meldung finden Sie unter www.statistik-bw.de


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