Deutscher Bundestag

Linke fragt nach Stand zu Anerkennung von im Ausland erworbener beruflicher Qualifikation

(hib/ROL). Das Arbeitsleben wird immer internationaler. Seit dem 1. April werden Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben worden sind, in Deutschland anerkannt. Mit dem Gesetz zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" sollen diese Berufsqualifikationen besser für den deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden können. In ihrer Kleinen Anfrage "Stand der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes für Berufsqualifikationen" ([17/11599](http://dip.bundestag.de/btd/17/115/1711599.pdf)) will die Linke wissen, wie die Bundesregierung die Umsetzung für das erste halbe Jahr beurteilt.

03.12.2012 Pressemeldung Deutscher Bundestag

Die Linke verweist darauf, dass Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gesagt habe, dass 25.000 Menschen jährlich von dem neuen Anerkennungsgesetz profitieren sollten. Die Fraktion interessiert, auf welcher Grundlage die Zahl von 25.000 Menschen basiert. Ferner fragt die Fraktion, wie groß bei dieser Schätzung der Anteil jener in Deutschland lebenden ausländischen Akademiker ist, deren Berufsqualifikationen bislang nicht anerkannt wurden.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen übernehmen die für die jeweiligen Berufsgruppen zuständigen Kammern, schreibt die Linke in ihrer Anfrage. Die Anerkennungsverfahren für einen Großteil dieser Berufe würden durch die neu geschaffene Zentralstelle der Industrie- und Handelskammern, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) bearbeitet. Laut der Kleinen Anfrage legten die IHK FOSA erste Zahlen zur Antragsstatistik am 19. Oktober 2012 vor. Deshalb möchte die Linke wissen, ob die Bundesregierung angesichts der Diskrepanz zwischen der von Bundesministerin Schavan ausgegebenen Erwartungshaltung und den derzeit im Bericht der IHK FOSA positiv beschiedenen 269 Anträgen bei insgesamt 1424 Anträgen (Stand: 19. Oktober 2012) einen konkreten Handlungsbedarf für eine Überarbeitung des Gesetzes sieht.

Ansprechpartner

Deutscher Bundestag

Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden