Meister-BAföG bleibt auf Erfolgskurs
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung stieg in Bayern im Jahr 2005 die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz weiter um 1 200 oder drei Prozent auf 39 100. Gleichzeitig nahmen die Förderungszusagen um zwei Millionen Euro oder zwei Prozent auf 98,1 Millionen Euro zu. Im Startjahr 1996 hatte die Zahl der mit dem "Meister-BAföG" Geförderten bei knapp 7 000 gelegen und die Leistungssumme 24,8 Millionen Euro betragen. Einen wesentlichen Impuls erhielt die Förderung durch das Reformgesetz vom Januar 2002. Hierdurch hat sich die Empfängerzahl in Bayern mehr als verdreifacht.
21.06.2006 Bayern Pressemeldung Bayerisches Landesamt für StatistikSeit 1996 gibt es in Deutschland mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten Meister-BAföG, den individuellen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung bei einer Teilnahme an Meisterkursen oder anderen, eine vergleichbare Qualifizierung vorbereitenden Lehrgängen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hierzu mitteilt, blieb das Meister-BAföG auch 2005, dem zehnten Jahr seines Bestehens in Bayern, auf Erfolgskurs. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Empfänger um drei Prozent auf 39 100 zu, während die finanziellen Aufwendungen um zwei Prozent auf 98,1 Mill. Euro kletterten. Dabei war im Startjahr 1996 die Beanspruchung von AFBG-Leistungen mit rund 7 000 geförderten Personen zunächst nur zaghaft angelaufen. Sie hatte sich dann aber bis zum Jahr 2000 auf gut 11 000 Fälle eingependelt. Einen starken Impuls brachten die Ankündigung und schließlich das Inkrafttreten der Novelle zum AFBG vom Januar 2002. Durch sie wurde die Förderung von fortbildungswilligen Fachkräften und angehenden Existenzgründern auf eine wesentlich breitere Basis gestellt. Dies führte 2002 zu einer Verdopplung der Empfängerzahl von 12 500 auf 26 700 und 2003 nochmals zu einem Anstieg um 30 Prozent auf 34 700. Die Zuwachsraten in den beiden Folgejahren fielen demgegenüber zwar schmäler aus, sie betrugen zusammen aber dennoch knapp 13 Prozent.
Als Folge des Reformgesetzes von 2002 sind auch die Förderungszusagen aus Mitteln nach dem AFBG drastisch gestiegen. Sie hatten sich vor Bekanntwerden der Novelle auf rund 34 Millionen Euro eingependelt, inzwischen machen sie fast das Dreifache dieser Summe aus. Dabei wurde zuletzt etwa ein Drittel der bewilligten Beträge als Zuschuss gewährt; vor der Reform hatte dieser Anteil knapp 15 Prozent betragen.
Keine Kommentare vorhanden