Nationale Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse
Angesichts des demografischen Wandels in der EU und auch eines stärker werdenden internationalen Wettbewerbs um qualifizierte Zuwanderung wird auch ein gemeinsamer europäischer Ansatz bei der Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatangehörigen für die EU immer wichtiger. Sie schaut daher auf die verschiedenen nationalen Anerkennungsverfahren und -gesetze in den EU-Ländern. Deutschland ist dabei mit seinem neuen Anerkennungsgesetz, das sowohl reglementierte als nichtreglementierte Abschlüsse von Personen aus EU-Ländern sowie aus EU-Drittstaaten regelt, von großem Interesse für Brüsseler Entscheidungsträger.
25.06.2012 Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und HandelskammertagDie "International Organization for Migration" (IMO) in Brüssel hat letzte Woche in Kooperation mit der EU-Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, ein Seminar zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von EU-Drittstaatangehörigen durchgeführt. In diesem Rahmen wurde auch das neue deutsche Anerkennungsgesetz präsentiert. Deutschland gehört mit Großbritannien, Schweden, Italien und Großbritannien zu den fünf EU-Ländern, deren Anerkennungspraxis in einer Studie des von der IMO getragenen "Independent Network of Labour Migration und Integration Expert" (LINET) untersucht wurde. Weitere von der Studie erfasste EU-Drittstaaten sind Kanada und Australien. Für alle 7 genannten Länder wurden die Case Studies präsentiert.
Den deutschen Beitrag dieser Studie hat der Wissenschaftler Wolfgang Bosswick, Mitbegründer und Direktor des in Bamberg angesiedelten Europäischen Forums für Migrationsstudien (efms), erstellt. In seiner Präsentation wies er zunächst auf die Zersplitterung und die Intransparenz des alten und durch ca. 450 verschiedene Einrichtungen/ Organisationen wahrgenommenen deutschen Anerkennungsverfahren für die verschiedenen ausländischen Abschlüsse hin. Vor diesem Hintergrund stellte er dann das neue Anerkennungsgesetz inklusive die von den Industrie- und Handelskammern gemeinsam getragene IHK-FOSA (IHK-Foreign Skills Approval) dar. In einem zweiten deutschen Beitrag stellten zwei Vertreterinnen des IW Köln die Kernelemente des neuen deutschen Anerkennugnsgesetzes genauer dar. Ein weiterer Schwerpunkt war das neue Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ-Portal) wobei der innovative Ansatz der internen Vernetzung der für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständigen Stellen und Akteure hervorgehoben wurde.
Der neue deutsche Ansatz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wurde seitens der EU-Kommission als ein klares und transparentes Anerkennungsverfahren sowohl für bereits im Inland lebende Migranten als auch migrationswillige Personen in EU-Drittstaaten positiv gewürdigt. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.labourmigration.eu.
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