Rahmenvereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V., dem Soal – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V., dem Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V., der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt, die die vertragliche Wahrnehmung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg auch im Bereich der freien Jugendhilfe regelt. Diese Vereinbarung ist jetzt von allen Vertragspartnern unterzeichnet worden.

21.09.2006 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Hamburg schützt seine Kinder. Der jetzt unterzeichnete Rahmenvertrag ist ein weiteres Element, um das Netz des Kinderschutzes in Hamburg so dicht wie möglich zu knüpfen. Laut Bundesgesetz sind die Jugendämter verpflichtet, den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche wahrzunehmen. Es war nun Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfeträger (Städte und Kreise), die Wahrnehmung dieses Schutzauftrages auch im Bereich der freien Jugendhilfe sicherzustellen. Schon bisher war es Aufgabe und Ziel freier Träger, Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Mit der Hamburger Rahmenvereinbarung werden Standards und Verfahren erstmals vertraglich geregelt und somit Handlungssicherheit für die Beteiligten gewährt.

Die Rahmenvereinbarung stellt sicher, dass bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung eine Risikoabschätzung unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft erfolgt. Zunächst werden dann eigene Maßnahmen des jeweiligen Trägers angeboten, und erst, wenn diese Maßnahmen und Angebote nicht ausreichen, muss das Jugendamt einbezogen werden. Ziel dieser Regelung ist, dass Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkannt werden und dann schnelle und angemessene Hilfe geleistet wird.

In der Rahmenvereinbarung wurde ebenfalls erstmalig festgelegt, dass die Träger von Einrichtungen und Diensten sich ein Führungszeugnis vorlegen lassen, wenn sie neue Beschäftigte einstellen oder ein konkreter Anlass besteht. Geht aus dem Führungszeugnis eine rechtskräftige Verurteilung einer Straftat gegen das Kindeswohl hervor, wird die Person nicht beschäftigt.

Beide Seiten haben zudem vereinbart, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote zum Bereich Kindeswohlgefährdung für ihre Mitarbeiter bereitzustellen, die von der BSG finanziert werden. Die BSG hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Soziale Arbeit in Münster bereits ab August mit einem halbjährigen Zertifizierungsangebot begonnen, in dem 230 Fachkräfte der Jugendhilfe aus den verschiedenen Arbeitsfeldern weitergebildet werden. Im Februar 2007 sollen die Weiterbildungskurse mit der Ausstellung der Zertifizierungsurkunden beendet werden. Weitere Fortbildungsangebote sollen folgen.

Da durch diese Rahmenvereinbarung nicht alle Träger von Einrichtungen und Diensten rechtlich gebunden sind, soll der Regelungsgehalt dieser Vereinbarung durch Beitritt einzelner Träger möglichst schnell flächendeckend Rechtswirkung entfalten. Zudem haben sich die Vertragsparteien vorbehalten, bei Bedarf arbeitsfeldspezifische Regelungen zu vereinbaren.

"Kinder sind auf unseren Schutz angewiesen. Wir gehen mit der Vereinbarung einen weiteren Schritt voran, um den Schutz von Kindern vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung in dieser Stadt weiter auszubauen. Ich danke den Verbänden der Jugendhilfe, dass sie so konstruktiv an dem Zustandekommen dieser Vereinbarung mitgewirkt haben. Hamburg schützt seine Kinder – das ist unsere gemeinsame Aufgabe", so Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram. Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege äußert sich Gabi Brasch, Vorsitzende des Fachausschusses Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft und Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes Hamburg: "Die Rahmenvereinbarung stellt sicher, dass die Besonderheit und Autonomie der freien Träger wirksam zum Tragen kommt. Die freien Träger leisten einen eigenständigen Beitrag zur Abklärung und Hilfe. Dadurch können sie weiterhin die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern gewährleisten, die eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Hilfe darstellt. Der Kinderschutz in dieser Stadt kann auf diese Weise zuverlässig und qualitativ hochwertig sowohl von freien Trägern als auch von Jugendämtern wahrgenommen werden."


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