Schulpolitik aus dem Bauch heraus?

"Die Landesregierung täte gut daran, sich an der von der Kultusministerkonferenz angekündigten Studie zum Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen zu beteiligen, bevor sie mit verbindlichen Grundschulempfehlungen und Prognoseunterricht tief in das Elternrecht eingreift und die Auslesemechanismen verfeinert", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.

08.03.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Offensichtlich will Schwarz-Gelb aber ohne gesicherte Datenbasis auskommen und entscheidet lieber "aus dem Bauch heraus". Eine Anfrage des VBE nach einer Datenbasis für diese weitgehende schulpolitische Entscheidung hat die Schulministerin bislang nicht beantwortet. Der VBE hat zum Beispiel abgefragt, wie viele Eltern in NRW in den vergangenen zehn Jahren der Grundschulempfehlung gefolgt sind und wie viele nicht. Darüber hinaus wollten wir wissen, welche Aussagen die Daten zum Zusammenhang zwischen der Grundschulempfehlung und der Schullaufbahn von Kindern liefern können.

Vermutlich kann die Ministerin die Anfrage des VBE nicht beantworten, weil es dazu bisher für NRW keine gesicherten Daten gibt. Elternrechte sind aber ein grundgesetzlich verbrieftes Gut, mit dem man pfleglicher umgehen sollte.

Offensichtlich geistert hier wieder einmal Bayern als leuchtendes Vorbild in den Politikerköpfen herum. Dort gibt es sowohl verbindliche Grundschulempfehlungen auf der Basis bestimmter Notendurchschnitte als auch Probeunterricht. Dennoch musste in den vergangenen Jahren durchschnittlich ein Viertel der bayerischen Gymnasialschüler im Verlauf der Sekundarstufe I das Gymnasium verlassen. Im Verlauf der gesamten Gymnasialzeit wurde sogar etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium in eine andere Schulform zurückgestuft.

"Wenn diese Methoden der Zuweisung zu weiterführenden Schulen so zuverlässig wären, dürfte das ja wohl kaum passieren", so Beckmann weiter. "Übersteigerter Elternehrgeiz allein ist ja offensichtlich nicht der Grund."

Lehrerinnen und Lehrer können genauso wenig wie Eltern die Bildungslaufbahn eines neunjährigen Kindes detailliert vorhersehen. Eine Grundschullehrerin kann lediglich den momentanen Leistungsstand eines Kindes beschreiben und eine Einschätzung abgeben. Sie tut dies zwangsläufig auch immer im Vergleich mit der jeweiligen Lerngruppe mit Blick auf die Arbeit der weiterführenden Schulen vor Ort. Das haben Bildungsforscher schon Mitte der 60er Jahre festgestellt. Die im Schulgesetzentwurf enthaltene Formulierung "offensichtlich ungeeignet" ist darüber hinaus eine offensichtlich ungeeignete Kategorie für eine Prognose. Hinzu kommt, dass Kinder sich speziell in der Pubertät stark verändern können. Beckmann kritisierte auch den Prüfungsstress, dem künftig neunjährige Kinder im Prognoseunterricht ausgesetzt werden sollen.

"Die noch vor kurzem von dem UN-Menschenrechtsexperten Munoz vorgetragene Kritik an der viel zu frühen Auslese im deutschen Schulsystem hat offenbar die Ohren der Landesregierung nicht erreicht", so Beckmann abschließend." Deshalb sagen wir es noch einmal laut und deutlich: wir brauchen keine immer stärker verfeinerten Auslesemechanismen, sondern längeres gemeinsames Lernen und ein wirklich durchlässiges Schulsystem mit einem ausgereiften Diagnose- und Fördersystem."


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