Sachsen

Staatsregierung billigt Novellierung des Berufsakademiegesetzes

Die Staatsregierung hat sich heute mit der Novellierung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes befasst.

23.08.2016 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
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Ziel der Novellierung des Berufsakademiegesetzes ist es, die Berufsakademie zu stärken und sie als attraktive Anbieterin dualer Studienangebote weiterhin wettbewerbsfähig zu positionieren. Dabei sollen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umgesetzt werden.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange begründet die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderungen: „Wir stärken die Stellung der Berufsakademie mit ihren sieben Studienakademien innerhalb des tertiären Bildungssystems. Die Berufsakademie ist eine wichtige akademische Ausbildungsstätte, die in Kooperation mit der Wirtschaft gezielt nach dem Bedarf der Unternehmen Fachkräfte ausbildet. Die hohe Übernahmequote beweist die sehr gute Qualität der Absolventen. Nahezu jeder findet nach dem Studium einen Arbeitsplatz. Das gilt besonders in den Sozial- und Gesundheitsberufen, in denen die Absolventen helfen, den hohen Fachkräftebedarf zu decken.“  Ministerin Stange ergänzt: „Indem das neue Gesetz die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle für alle sieben Standorte festschreibt, wird eine bessere administrative Führung und eine effizientere Interessenvertretung gewährleistet. Wir setzen damit die Empfehlungen des Wissenschaftsrates um, der die besondere Stellung der Berufsakademie mit ihrer dualen Ausbildung als Ergänzung zu den Studiengängen an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bekräftigt hatte.“

Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Berufsakademie. Die Novellierung des Gesetzes regelt, dass die Direktorenkonferenz der Berufsakademie eine größere Autonomie erhält und als leitendes Organ fungiert. Ein Präsident wird die Direktorenkonferenz leiten und den neu eingeführten Kanzler bei der Wahrnehmung akademieübergreifender Aufgaben wie den zentralen Haushalts- und Personalangelegenheiten unterstützen. Sitz der zentralen Geschäftsstelle wird Glauchau sein. In einem neuen Passus regelt das Berufsakademiegesetz die Möglichkeit, transferorientierte Forschung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu betreiben. Dafür dürfen künftig auch Drittmittel eingeworben werden. Das bisher geltende Gründungs- und Beteiligungsverbot von und an Unternehmen wird aufgehoben.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Neues Gesetz stärkt Berufsakademie als wichtigen Pfeiler des sächsischen Bildungssystems“

Um die Attraktivität der Berufsakademie Sachsen für qualifiziertes wissenschaftliches Personal zu steigern, sollen die Dozenten als Professoren berufen werden. Studentische Hilfskräfte dürfen zur Entlastung des Lehrpersonals befristet Dienstleistungen in der Lehre erbringen. Für Studierende wird eine Möglichkeit zur Lockerung der Regelstudienzeit aufgenommen. Diese kann künftig bis zu vier Jahre betragen. Der zentrale Studierendenrat und die örtlichen Studierendenräte der Berufsakademie Sachsen werden als Gremien gestärkt. Neu aufgenommen in das Gesetz wurden Regelungen zur staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Berufsakademien.

In den nächsten sechs Wochen erhalten alle Beteiligte und Betroffene den Gesetzentwurf und werden angehört. Für den Oktober sind eine erneute Kabinettsbefassung und die Einbringung des Gesetzes in den Landtag vorgesehen. Nach erfolgter Lesung und Verabschiedung des Gesetzes durch den Sächsischen Landtag kann das Gesetz im Frühjahr 2017 in Kraft treten. 

Hintergrund:

Neben den Universitäten und Fachhochschulen ist die Berufsakademie mit ihren sieben Studienakademien eine wichtige Säule der tertiären Ausbildung im Freistaat. In der Berufsakademie Sachsen, die  an den Standorten in Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Plauen, Leipzig und Riesa zu Hause ist, tragen Staat und Wirtschaft gemein-sam die Verantwortung. Dort werden branchenbezogene Studiengänge in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen angeboten, welche sich vor allem an Abiturienten aus der Region richten, die zielgerichtet und schnell eine praxisnahe Ausbildung anstreben. Aber auch wer eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat oder Bewerber, die eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine Zugangsprüfung bestanden haben, können ein Studium an der Berufsakademie Sachsen aufnehmen.

Derzeit sind etwa 4100 Studierende an der Berufsakademie eingeschrieben. Das drei-jährige duale Studium an einer der Studienakademien mit wirtschaftlicher, technischer und sozialer Ausrichtung verknüpft Theorie und Praxis. Die Studierenden werden so-wohl in der Studienakademie als auch beim Wirtschaftspartner auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Das Studium wird durch das ausbildende Unternehmen dem Studierenden vergütet. Nach erfolgreichem Studium verleiht der Freistaat Sachsen einen international anerkannten Abschluss „Bachelor“. Zudem haben die Absolventen die Möglichkeit, ein Masterstudium an einer Hochschule aufzunehmen.


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