AGJ-Vorsitzender fordert mehr Verantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger bei Auslandsmaßnahmen

"Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben eine besondere Verantwortung im Hinblick auf Hilfen für Kinder und Jugendliche im Ausland." Dies betonte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, Norbert Struck, heute in Berlin anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahme "Hilfen für Kinder und Jugendliche nach §§ 27, 35, 41 SGB VIII im Ausland" durch den Geschäftsführenden Vorstand der AGJ.

09.08.2007 Pressemeldung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)

Das Scheitern von Auslandsmaßnahmen sei häufig auf mangelnde Hilfeplanung im Vorfeld und auf fehlende Überprüfung und Kontrolle der Auslandsmaßnahmen zurückzuführen. "Die AGJ sieht daher in der Qualifizierung der Hilfeplanung vor Ort und der Qualifizierung der Angebote im Ausland wichtige Anknüpfungspunkte für die fachliche Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder und Jugendliche im Ausland", sagte Struck.

Jugendämter wählen Hilfen zur Erziehung, die nach dem SGB VIII/ KJHG in Auslandsprojekten durchgeführt werden, immer wieder als eine im Einzelfall geeignete Form der Hilfe, wenn andere Hilfen erfolglos waren. Die Fallzahlen solcher Hilfen sind gering. Dennoch sind Auslandsmaßnahmen die notwendige und geeignete Hilfeform für Kinder und Jugendliche, die mit den vorhandenen Hilfesettings des Inlands nicht erreicht werden.

In vielen Fällen erzielen Auslandshilfen den gewünschten Erfolg und eröffnen deutliche Verbesserungen für die Lebensperspektiven der jungen Menschen.

"Mit der Stellungnahme "Hilfen für Kinder und Jugendliche nach §§ 27, 35, 41 SGB VIII im Ausland" will die AGJ zentrale Eckpunkte einer Weiterentwicklung und Qualifizierung der Auslandsmaßnahmen aufzeigen," so der AGJ-Vorsitzende. Dabei werde die besondere Rolle der Träger der örtlichen Jugendhilfeträger unterstrichen.

Die Stellungnahme kann über die Website der AGJ unter www.agj.de heruntergeladen werden.Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Geschäftsstelle der AGJ, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel. (030) 400 40 200.


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