Ahnen: Bundesgesetz unterstützt Ausbau der Kinderbetreuung im Land

Einen "deutlichen Schub zur Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren" erwartet die rheinland-pfälzische Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen von dem heute von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG). "Mit der Bildung eines Sondervermögens mit 2,15 Milliarden Euro, die als Investitionsförderung für den Ausbau von Betreuungsangeboten in den Ländern bereitgestellt werden, wird der erste Schritt für die bis zum Jahr 2013 angestrebte Erhöhung auf 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bundesweit getan. Sehr wichtig für Länder, Kommunen und Träger von Kindertagesstätten ist allerdings auch, dass ab dem Jahr 2009 nochmals 1,85 Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt werden, die dann die Finanzierung des laufenden Betriebs absichern helfen", unterstrich Doris Ahnen. Ziel sei die Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr im Jahr 2013.

11.10.2007 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

Das jetzt im Bundestag beratene Gesetz sei eine "willkommene Unterstützung" der laufenden Anstrengungen zum Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots für Kinder in Rheinland-Pfalz, das nun aus dem Sondervermögen bis 2013 mit mehr als 103 Millionen Euro rechnen könne. "Mit dem Landesprogramm ,Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an´ sind bereits große Fortschritte erzielt worden", betonte Doris Ahnen. Von Juli 2005 bis August 2007 habe sich landesweit sowohl die absolute Zahl der Plätze in den Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren als auch die Versorgungsquote – auf rund 13 Prozent aller Kinder unter drei Jahren – verdoppelt. Die Bildungs- und Jugendministerin resümierte: "Für uns in Rheinland-Pfalz ist die vereinbarte Bundesförderung eine willkommene Unterstützung unseres erfolgreichen Kindertagesstättenprogramms. Damit können wir nicht nur den bereits verankerten Rechtsanspruch für die Zweijährigen schneller umsetzen, sondern ihn bis 2013 auch noch auf die Einjährigen ausweiten."


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