Angeblich mangelhafte Kontrolle von Killerspielen

(bikl.de) Die Diskussion über Killerspiele und die Arbeit der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) reißt nich ab. So soll laut SPIEGEL-Bericht eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums deutliche Schwachpunkte im deutschen Jugendmedienschutz aufzeigen.

25.06.2007 Artikel

In der bislang unveröffentlichten Untersuchung des Hamburger Hans-Bredow-Instituts (HBI) bemängeln demnach die Gutachter unter anderem, dass vielfach nachvollziehbare Kriterien für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen fehlten. So werde etwa das Suchtrisiko ebenso wenig in die Bewertung einbezogen wie das Angst machende Potenzial eines Spiels. Außerdem richteten sich die Altersempfehlungen an "medienkompetente Jugendliche", aber nicht an "gefährdete" oder "unreife" Altersgenossen.

Die Bewertungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), die für die Alterskennzeichnung der Computerspiele zuständig ist, seien "von sehr unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität". Konsequenz: Die Zahl der Tester müsse erhöht, ihre Auswahl, Schulung und Kontrolle verbessert werden. Mängel sieht die Studie offensichtlich auch in der Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. So seien gefährliche Killerspiele schon zum größten Teil verkauft, ehe sie verboten würden. Darüber hinaus werde kaum geprüft, ob solche Produkte tatsächlich nicht in den Handel kommen, weil sich weder Ordnungsämter noch Polizei oder Staatsanwaltschaften zuständig fühlten.

Hohe Strafen für Hersteller und Verbreiter gefordert

Null Toleranz gegenüber der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen, hatte auch Prof. Hans-Dieter Schwind, Kriminologe der Universität Osnabrück, in in der vergangenen Woche während des 12. Präventionstages in Wiesbaden angemahnt.

Schwind forderte eine Neukonzeption der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle, deren Alterskennzeichnungen von Computer- und Konsolenspielen nach Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ins Gerede gekommen seien. "Herstellern und Verbreitern von Killerspielen müssen hohe Strafen drohen", so der ehemalige Niedersächsische Justizminister. Schwind unterstützt damit eine entsprechende Bayerische Gesetzesinitiative.

Vor kurzem erst hatte die britische Zensurbehörde über ein Computerspiel sogar ein Totalverbot verhängt. Das Spiel "Manhunt 2" hatte dort keine Altersfreigabe bekommen und ist damit für den legalen britischen Markt gesperrt. In Deutschland war eine Veröffentlichung des Spiels angeblich nie vorgesehen. Hier, so erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktiver Unterhaltung (BIU), Olaf Wolters, gegenüber dem SPIEGEL, wäre das Spiel aufgrund der "strengen deutschen Jugendschutzbestimmungen" vermutlich mindestens indiziert worden.


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Weiterführende Links

  • 12. Deutscher Präventionstag
  • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
  • Hans-Bredow-Institut

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