Kein generelles Verbot von "Killerspielen"
(bikl) Mit ihrer Forderung nach einem generellen Verbot von so genannten "Killerspielen" und einer Verschärfung des Strafrechts sind Bayern und Niedersachsen heute im Bundesrat auf Widerstand gestoßen.
16.02.2007 ArtikelMit einem neuen Straftatbestand im Jugendschutzrecht, so der bayerische Antrag im Länderparlament, sollte das Herstellen, Verbreiten und Zugänglichmachen virtueller Killerspiele unter Strafe gestellt und die Bußgelder bei Verstößen auf bis zu 500.000 Euro verzehnfacht werden. Außerdem sollte die Veranstaltung oder Teilnahme menschenverachtender Spiele mit einer Geldbuße geahndet werden.
In der Debatte war die Forderung nach einem schnellen Totalverbot von der SPD und auch von Teilen der CDU abgelehnt worden. Der Bundesrat verwies den Antrag Bayerns für ein Verbot solcher Spiele schließlich an die Ausschüsse. Nun wird eine Entscheidung wohl frühestens im Herbst fallen.
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