Asbestverdacht: Untersuchungen laufen

Die insgesamt 130 vorsorglich gesperrten Sporthallen werden schnellstmöglich auf Asbestgefährdungen untersucht. Zunächst wird vor Ort festgestellt, ob es sich bei der Heizungs-/Lüftungsanlage tatsächlich um eine vergleichbare Anlage handelt oder ob sich ansonsten Verdachtsmomente auf ungesichertes Asbest ergeben. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Hallen und Räume durch die Behörde für Schule und Berufsbildung wieder zur Nutzung freigegeben.

07.09.2009 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Alle anderen Heizungs-/Lüftungsanlagen werden nach einem abgestimmten Standards genauer untersucht, ggf. beprobt und wo notwendig saniert oder ausgetauscht. Dabei werden alle vorhandenen Unterlagen über die Anlage analysiert und die Anlage vor Ort inspiziert, inklusive des Innenraums des Wärmetauschers. Die Anlage wird dann nach der Asbestrichtlinie bewertet. Wenn unmittelbarer Handlungsbedarf für betriebliche oder technische Sofortmaßnahmen erkannt wird, kann eine weitere Sperrung der Hallen oder sonstigen Räume erforderlich sein. Über die konkreten Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden.

Seit dem 4. September 2009 werden zunächst Schulen untersucht, bei denen die direkt befeuerte Umluftheizung neben einer Sporthalle auch andere schulische Räume beheizt, sowie die Sporthallen an den Eliteschulen des Sports und andere für den Hamburger Leistungssport wichtige Sporthallen.

Mit den ersten Ergebnissen wird Mittwoch dieser Woche gerechnet.

In einer zweiten Prioritätsstufe werden ab heute die Heizungsanlagen derjenigen geschlossenen Sporthallen bzw. Schulräumlichkeiten untersucht, bei denen nach den vorliegenden Informationen möglicherweise eine schnelle Freigabe erreicht werden kann. Nachfolgend werden die übrigen Hallen untersucht, zunächst diejenigen mit baugleicher Anlage, nachfolgend alle weiteren in der Reihenfolge ihres Alters.

Die Untersuchungen werden zurzeit mit zehn Sachverständigen durchgeführt, in den nächsten Tagen werden weitere Gutachter beauftragt, um die Untersuchungen insgesamt schnell abschließen zu können. Ergebnisse einer einzelnen Begutachtung inklusive Laboranalyse können innerhalb von drei Tagen vorliegen. Die Sachverständigen werden durch ein von der Behörde beauftragtes Büro koordiniert, um eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Prüfung sicherzustellen. Die Freigabe wird von der Schulaufsicht gegenüber der Schule ausgesprochen.


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