Bundesregierung versäumt Bericht zu den UN-Kinderrechten
Der Deutsche Bundesjugendring kritisiert, dass die Bundesregierung den Vereinten Nationen ihren 3. und 4. Staatenbericht zur Umsetzung der UN- Kinderechtskonvention nicht fristgerecht vorlegen wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist bis 4. April nach Artikel 44 der UN-Konvention dazu verpflichtet. Der Bericht legt nicht nur Rechenschaft gegenüber der UN ab. Er erklärt auch den Bürgerinnen und Bürgern, wie es um die Kinderrechte in Deutschland steht.
02.04.2009 Pressemeldung Deutscher Bundesjugendring (DBJR)Genau dort ist das Problem: Deutschland hinkt beim Kindeswohl im Vergleich zu den anderen Industrienationen deutlich hinterher. Das zeigte zuletzt eine internationale Vergleichstudie von Unicef aus dem Jahr 2007. Die Regierung versäumt nun, zu zeigen, welche Schritte sie unternommen hat, welche gut und sinnvoll waren und welcher Handlungsbedarf besteht. Aus Sicht des DBJR besteht dieser Handlungsbedarf, beispielsweise mit Blick auf die Hartz-IV-Sätze für Kinder; die Regelsätze müssen am Bedarf orientiert werden. Oder im Bildungsbereich: Kinder aus sozial benachteiligten Familien werden nicht ausreichend gefördert.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert, die Kinderrechte ernst zu nehmen, Kinder angemessen zu fördern, sie zu beteiligen und zu schützen. "Die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ist deswegen keine symbolische Politik, sondern ist 60 Jahre nach in Kraft treten des Grundgesetzes nur dessen würdige Weiterentwicklung", sagt Sven Frye, stellvertretender Vorsitzender des DBJR. Wenn dies geschehen ist, wenn Kinder eigenständige Rechtssubjekte sind und wenn das Kindeswohl Vorrang hat, dann ist eine grundlegende Verbesserung ihrer Lebenssituationen möglich.
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