Dr. Eva-Maria Stange: "Kultur gehört nicht zu den nachrangigen Politikzielen"

"Schutz und Förderung von Kultur muss Aufgabe aller staatlichen Ebenen sein. Die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz würde die besondere Verantwortung des Staates herausheben, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln", sagte Sachsens Kunstministerin, Dr. Eva-Maria Stange, heute anlässlich des 1. Kulturpolitischen Diskurs, der in Meißen stattfindet. Die Ministerin verwies auf die einstimmige Empfehlung der vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland", Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und das Grundgesetz um den Artikel 20b mit der Formulierung "Der Staat schützt und fördert die Kultur" zu ergänzen.

29.10.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

"Ich bedaure sehr, dass der Antrag Berlins, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, kürzlich im Bundesrat gescheitert ist. Der Auftrag an alle staatlichen Ebenen, Kultur zu schützen und zu fördern, wäre ein wichtiges rechtliches und politisches Signal für die Bedeutung der Kultur in unserer Gesellschaft. Der politische Dialog darf nicht beendet sein", so Dr. Stange. Mit der Aufnahme der Kultur als Staatsziel würde klargestellt, dass vor dem Hintergrund von Haushaltskonsilidierungen die Kultur nicht zu den nachrangigen Politikzielen gehöre. Staatsziele legten eine bestimmte Staatsaufgabe fest, seien vom Gesetzgeber zu beachten und bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze zu berücksichtigen.

Zwar seien Erhaltung und Schutz von Kultur bereits in den Verfassungen aller Bundesländer – so auch in Sachsen - verankert. Kultur als Staatsziel könnte aber, so auch die Begründung der Enquete-Kommission, ein ständiger Appell an den Staat sein, kulturelle Erfordernisse zu berücksichtigen.


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