GEW-Veranstaltung zur Altersteilzeit und Altersermäßigung für Lehrkräfte
Die GEW Bremen führt am Mittwoch, den 23. Januar um 19:00 Uhr im Konsul-Hackfeld-Haus eine Informationsveranstaltung zur neuen Altersteilzeitregelung durch. Dort erhalten die KollegInnen konkrete Hinweise zur Altersteilzeit. Zuvor waren in den letzten Tagen bei der GEW und dem Personalrat Schulen viele Anfragen eingegangen.
21.01.2008 Bremen Pressemeldung GEW BremenDamit bringt die GEW die gegenwärtige Diskussion über die Altersteilzeitregelung auf eine sachliche Ebene, nachdem der Bund der Steuerzahler und die CDU mit Mutmaßungen über angebliche zusätzliche Kosten an die Öffentlichkeit getreten waren.
Tatsache ist: Der Senat hat eine kostenneutrale neue Altersteilzeitregelung für alle Bremischen Beamten beschlossen. Die Bildungsdeputation gewährte auf ihrer letzten Sitzung am 16.01.08 die Altersermäßigung für Lehrkräfte zukünftig auch im Falle der Altersteilzeit.
Ohne diesen Beschluss der Bildungsdeputation wäre die neue Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte nicht - wie in der Koalitionsvereinbarung gefordert - kostenneutral, sondern würde auf Kosten der KollegInnen zusätzlich Geld einsparen. Das wäre ein Widerspruch zum Versprechen des Bürgermeisters Jens Böhrnsen, der auf der Personalversammlung der Lehrkräfte vor der Bürgerschaftswahl eine kostenneutrale - und nicht eine Geld einsparende - Altersteilzeitregelung in Aussicht gestellt hatte.
Sowohl die vorliegenden Berechnungen von GEW und Personalrat Schulen als auch die Zahlen seitens der Bildungs- und Finanzbehörde gehen von einer Kostenneutralität der neuen Altersteilzeitregelung für alle BeamtInnen aus. Lehrkräfte erhalten im Alter eine - seit einigen Jahren gekürzte – Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtung. Ähnliche entlastende Regelungen im Alter gibt es auch in anderen Bereichen. Die Altersermäßigung spielte in den Berechnungen der Finanzsenatorin keine Rolle bezüglich der Kostenentlastung. Insofern darf sie auch nicht mehr wie bei der bisher für die Beschäftigten günstigeren Altersteilzeitregelung zur Finanzierung herangezogen werden.
Auch wenn die neue Altersteilzeit einen Fortschritt gegenüber der zwischenzeitlichen Nichtgenehmigung darstellt, so hat die Prämisse der Kostenneutralität die Attraktivität der Altersteilzeit eingeschränkt. Die neue Altersteilzeitregelung wird durch die BeamtInnen selbst finanziert: Für alle ist der Arbeitsanteil an der Altersteilzeit höher (60 % statt 50 %). Ab Besoldungsgruppe A13, in der sich die meisten LehrerInnen befinden, werden die Bezüge während der Altersteilzeit von 83 % auf 80 % des Nettogehalts abgesenkt. Zudem werden die durch Altersteilzeit früher ausscheidenden BeamtInnen durch junge KollegInnen ersetzt, die geringere Bezüge als die langjährig Beschäftigten erhalten. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht somit nicht! Deshalb tritt die GEW entschieden den Forderungen der CDU entgegen, die nur zu einer Schlechterstellung der Lehrkräfte beitragen würden. Schon jetzt sind die verbeamteten Lehrkräfte wie andere BeamtInnen der höheren Besoldungsgruppen durch den völligen Wegfall des Weihnachts- und Urlaubsgeldes und gemeinsam mit allen anderen Beamtengruppen durch die Abkopplung bei der Besoldungserhöhung benachteiligt.
Harry Eisenach, Sprecher des Stadtverbandes Bremen
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