Kein Tabak an unter 18-Jährige

Ab sofort gelten strengere Regelungen bei der Abgabe von Tabak an Jugendliche. Seit dem 01. Januar 2008 können Minderjährige keine Zigaretten und keinen Tabak mehr über Automaten beziehen. Bereits seit dem 1. September 2007 gilt das neue Jugendschutzgesetz, das eine Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell verbietet. Verkaufseinrichtungen sind nicht nur gehalten, diese Vorschrift – gegebenenfalls durch Altersüberprüfung – einzuhalten, sondern sind auch verpflichtet, die entsprechenden Passagen dieser Vorschrift deutlich sichtbar und gut lesbar in ihrer Betriebseinrichtung auszuhängen. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen nicht mehr gestattet.

02.01.2008 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Seit Jahresbeginn gilt auch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz – BbgNiRSchG). Dann ist auch in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche – insbesondere an Schulen, in Kindertagesstätten, auf ausgewiesenen Spielplätzen, in Einrichtungen der Tagespflege, der Erziehungshilfe sowie der Kinder- und Jugendfreizeit – unabhängig von ihrer Trägerschaft das Rauchen untersagt. Das Rauchverbot gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen und erstreckt sich auch auf die Außenbereiche der Einrichtungen.

Jugendminister Holger Rupprecht begrüßt die Änderungen. "Die gesetzlichen Einschränkungen sind ein weiterer Schritt, um auf gesundheitliche Risiken, die durch Tabakkonsum bedingt sind, aufmerksam zu machen und sie zu reduzieren", so Rupprecht.


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