Keine einheitlichen Bildungsziele in das Grundgesetz
(hib/SKE) Die Bundesregierung plant nicht, als Reaktion auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz, einheitliche Bildungsziele ins Grundgesetz aufzunehmen.
19.04.2007 Pressemeldung Deutscher BundestagDas Grundgesetz erlaube dem Staat im Rahmen der Grundrechte, unter anderem Lehrpläne und Lehrmethoden festzulegen, heißt es in der Antwort (16/5018) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/4903). Es seien jedoch die Bundesländer, die über Maßnahmen entscheiden.
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