Kooperation von Bund und Ländern statt Staatsvertrag der Länder!
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern sieht in der von Bayern, Niedersachsen und Sachsen ausgehenden Initiative für einen "Bildungsstaatsvertrag" den Versuch, den Bund auch weiterhin aus den relevanten Bildungsthemen herauszu-halten. Der aktuelle Vorstoß ist ein Gegenkonzept zur Forderung, dem Bund die durch die sog. Föderalismusreform entzogenen Zuständigkeiten durch eine Grundgesetzänderung zurückzugeben.
09.01.2013 Pressemeldung GEW BayernDazu Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern:
"Aus unserer Sicht ist es eine originäre Aufgabe des Bundes, bei der Gestaltung von Schule und Bildung mitzuwirken und dadurch Verantwortung für die Schaffung vergleichbarer Bildungs- und Lebensverhältnisse zu übernehmen. Ein "Institut zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bildungswesen" wäre ggf. beim Bund besser angesiedelt, als bei den Ländern. Gleichwohl sind die im angestrebten Staatsvertrag genannten Inhalte wie die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen in der Lehrer_innenbildung aktuell und eine Lösung ist dringend geboten. Die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen ist längst überfällig, sie ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen ein bundesweit einheitliches Rahmenkonzept für Lehrer_innenbildung und zwar nach Schulstufen, nicht nach Schularten. Angesichts mittlerweile 16 ver-schiedener Schulsysteme in Deutschland hat sich eine schulartspezifische Lehrer_innenbildung überlebt, wenn Flexibilität und Mobilität tatsächlich gewährleistet sein sollen. Schon die unterschiedlichen Bezeichnungen für die Schulen der Sekundarstufe eins, wie "Realschule plus", "Werkrealschule", "Mittelschule", "Regionalschule", "Gemeinschaftsschule" - führen eine schulartspezifische Ausbildung ad absurdum."
Auch das angestrebte "Bildungsmonitoring durch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aller Länder an Vergleichsstudien" sieht die GEW sehr kritisch. Solche Bun-desländervergleiche hatten bislang keine spürbaren Konsequenzen für den schulischen Alltag, in dem Sinn, dass die Lern- und Arbeitsbedingungen dort verbessert worden wären, wo die Ergebnisse den Erwartungen nicht entsprachen. Die GEW wendet sich gegen Bundesländervergleiche in der bisherigen Form. Wenn überhaupt, dann sind solche Vergleiche nur dann sinnvoll, wenn tatsächlich Vergleichbares verglichen wird, also Großstädte mit anderen Großstädten, oder ländliche Regionen untereinander, oder Regionen mit vergleichbaren Sozial- und Wirtschaftsdaten jeweils untereinander. Und sie sind nur dann sinnvoll, wenn notwendige Konsequenzen folgen, also eine bessere Ausstattung von Problemregionen mit Lehrer_innen, Gebäuden und Lernmaterialien und spezifischen Fortbildungen.
Neubäcker: "Wenn es einen Konsens über die Notwendigkeit der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen in der Lehrer_innenbildung gibt, kann es auch eine schnelle Problemlösung in der Kultusministerkonferenz geben. Dazu brauchen wir keinen eigenen Staatsvertrag!"
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