Präsidentin des Nationalkomitees für Denkmalschutz fordert Länderminister zur Nachbesserung der Denkmalschutzgesetze auf

Aus Anlass des Tages des offenen Denkmals appelliert die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Dr. Eva-Maria Stange, an die Länder, die Regelungen für Raubgrabungen in ihren Denkmalschutzgesetzen nachzubessern. Raubgrabungen an archäologischen Fundstätten hätten in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder seien die Regelungen zu Raubgrabungen und zum Verbleib archäologischer Funde in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer nach wie vor zu unterschiedlich. "Das spielt den Raubgräbern in die Hände."

12.09.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sie forderte die Länder auf, ihre Gesetze in diesem Punkt entsprechend zu harmonisieren. Dies sei nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund eines internationalen Abkommens der UNESCO (aus dem Jahr 1970) gegen die illegale Ein- und Ausfuhr von Kunstgegenständen und archäologischen Objekten – das der Bund im vergangenen Jahr unterzeichnet habe – unabdingbar.

Eva-Maria Stange verwies in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Einführung von Legalitätsnachweisen ("Pedigree") beim illegalen Handel mit archäologischen Funden. Demnach verlange zum Beispiel die Internet-Handelsplattform "eBay" einen solchen Legalitätsnachweis des Verkäufers. "Dies ist ein entscheidender Schritt gegen den illegalen Handel", so die Präsidentin dürfe aber nicht der letzte bleiben. Gerade zum Tag des offenen Denkmals werde sichtbar, welchen Stellenwert der Schutz und die Erhaltung von Denkmalen für die Auseinandersetzung mit Geschichte vor allem für die kommenden Generationen habe.


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