Nach Ende der Bewerbungsfrist für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule stehen nun zunächst die Entscheidungen der Bezirke über die Bewerbungen der jeweilige(n) Schule(n) an. Da die Zustimmung der Schulträger die Voraussetzung für eine vollständige Bewerbung ist, wird die Bildungsverwaltung diese Entscheidungen abwarten. Erst nachdem alle Schulträger votiert haben, wird die Bildungsverwaltung die Liste der Schulen veröffentlichen, die sich bewerben.
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01.10.2007
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung