Ab sofort gelten strengere Regelungen bei der Abgabe von Tabak an Jugendliche. Seit dem 01. Januar 2008 können Minderjährige keine Zigaretten und keinen Tabak mehr über Automaten beziehen. Bereits seit dem 1. September 2007 gilt das neue Jugendschutzgesetz, das eine Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell verbietet. Verkaufseinrichtungen sind nicht nur gehalten, diese Vorschrift – gegebenenfalls durch Altersüberprüfung – einzuhalten, sondern sind auch verpflichtet, die entsprechenden Passagen dieser Vorschrift deutlich sichtbar und gut lesbar in ihrer Betriebseinrichtung auszuhängen. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen nicht mehr gestattet.
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02.01.2008
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg