Bildungsminister Rupprecht zufrieden mit den Ergebnissen der ersten zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht ist zufrieden mit den Ergebnissen der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA 6). Die rund 14.700 teilnehmenden Sechstklässler erreichten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik eine Durchschnittsnote von 3,4.

21.12.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

"Die Ergebnisse belegen, dass die Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung der Vergleichsarbeiten gut gelaufen sind", so die Bilanz von Minister Rupprecht, der gleichzeitig allen Lehrkräften für den insgesamt qualitativ guten Unterricht als Vorbereitung für die Vergleichsarbeiten dankte. "Die Angst, dass wegen der Ergebnisse Schülerkarrieren ´zerstört´ werden, ist unbegründet. Im Fach Mathematik haben rund 57 Prozent der Schülerinnen und Schüler bei den Arbeiten eine 1, 2 oder 3 geschrieben und im Fach Deutsch sogar knapp 89 Prozent. Hier können die Vergleichsarbeiten also in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die Notensumme im Halbjahreszeugnis haben. Und sollten einige wegen ´schlechter Tagesform´ insbesondere in Mathematik unterdurchschnittlich abgeschnitten haben, können sie ihre Halbjahresnote durch gute Leistungen weiter verbessern oder ihre Leistungsfähigkeit durch den Probeunterricht unter Beweis stellen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht an ein Gymnasium wechseln wollen, ist die Note folgenlos. Keiner bleibt nur wegen der Noten in der ZVA 6 sitzen, denn im Versetzungszeugnis am Schuljahresende wird die Arbeit nur noch wie jede andere Klassenarbeit gezählt. Ich hoffe, dass jetzt alle Betroffenen gelassener an die Vergleichsarbeiten herangehen können."

In der zum 01. August 2007 in Kraft getretenen Schulgesetznovelle wird geregelt, dass in die Halbjahresnote der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note einer zentralen Vergleichsarbeit mit 40-prozentiger Gewichtung einfließt. Aus diesem Grund werden seit diesem Schuljahr 2007/2008 im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindliche Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler nach einem vergleichbaren Maßstab zu bewerten. Deshalb werden die Aufgaben für diese Vergleichsarbeiten zentral für das jeweilige Fach an allen Schulen des Landes Brandenburg gestellt. Die Korrektur dieser Arbeiten erfolgt durch die Lehrkräfte der jeweiligen Schule.

Die ZVA 6 sind ein Teil der neuen Regelungen für den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 auf ein Gymnasium wechseln wollen, dürfen auf ihrem Halbjahreszeugnis in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache maximal die Notensumme 7 haben und müssen eine Grundschulempfehlung zum Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife aufweisen. Wer eines von beiden oder beide Kriterien nicht erfüllt, aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte, kann im zweiten Halbjahr an einem zweitägigen Probeunterricht teilnehmen, um dort seine Eignung nachzuweisen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.440174.de oder www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/47856


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