Benachteiligung hunderter Schüler
Als Folge des vom Kultusministerium Sachsen-Anhalts angestrebten übereilten Systemwechsels vom bisherigen integrativen Sekundarschulbildungsgang in die differenzierten Real- und Hauptschulbildungsgänge "werden derzeit hunderte Schülerinnen und Schüler, die jetzt die 9. Klasse beenden, beim Übergang in die Klasse 10 schlechter behandelt als ihre Vorgänger im vergangenen Schuljahr." Das stellte der Vorsitzende der sachsen-anhaltischen Bildungsgewerkschaft, Thomas Lippmann, angesichts bekannt gewordener Hinweise aus den Sekundarschulen fest.
05.07.2005 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-AnhaltWährend im Vorjahr das Erreichen des Klassenziels der 9. Klasse ausreichte, um in Klasse 10 den Realschulabschluss angehen zu können, werden in diesem Schuljahr höhere Forderungen für diesen Übergang gestellt. (In der Regel Belegung zweier so genannter A-Kurse mit mindestens ausreichenden Leistungen und in B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen.)
Diese Verschärfung der Bedingungen führt dazu, dass mehr Schülerinnen und Schülern als zuvor mit einem Hauptschulabschluss aus den Schulen geschickt und somit vom Erwerb des Realschulabschluss abgeschnitten werden. "Angesichts der ohnehin viel zu geringen Zahl von mittleren und höheren Schulabschlüssen (Realschulabschluss und Abitur) ist dies eine völlig unverständliche und kontraproduktive Haltung des Ministeriums", schätzt der GEW-Landeschef die Situation ein. "Die getroffenen Regelungen sind eine eklatante Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler und gehen am wirklichen Leben vorbei."
Bereits bei der Einführung dieser Regelungen hatte die GEW darauf hingewiesen, dass nicht mehr Leistungsdruck sondern nur Förderung durch die Schulen eine Schlussfolgerung aus den PISA-Ergebnissen sein könne.
Die Schulen seien zwar über den angestrebten Systemwechsel informiert worden und konnten demnach auch Eltern und Schüler auf die Folgen hinweisen, das ändere jedoch nichts daran, dass durch die verschärften Regelungen zum Übergang in die 10. Klasse einer nicht unerheblichen Zahl von Schülerinnen und Schülern Chancen auf den Realschulabschluss und damit auch Lebenschancen genommen werden.
Die GEW hat dem Ministerium vorgeschlagen, lernwilligen Schülern zumindest auf Antrag der Erziehungsberechtigten und durch Entscheidung der Klassenkonferenz die Möglichkeit des weiteren Schulbesuches in der 10. Klasse zu eröffnen.
Keine Kommentare vorhanden