Bundesministerin Renate Schmidt: Familien wirkungsvoll unterstützen und Armutsrisiken abbauen
Gemessen an der Existenz gefährdenden Armut, wie sie etwa in Ländern der Dritten Welt herrscht, ist in Deutschland niemand arm. Es gibt aber auch in Deutschland wachsende Armutsrisiken. Der morgen vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Bundeskabinett vorgelegte 2. Armuts- und Reichtumsbericht gibt Aufschluss über besonders von Armut betroffene Gruppen, über Ursachen sowie Lösungsansätze.
01.03.2005 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"Wenn wir unser Ziel erreichen wollen, das familienfreundlichste Land Europas zu werden, müssen wir Armutsrisiken weiter abbauen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe der Gesellschaft! Das soziale Netz in Deutschland ist immer noch enger gespannt als in den meisten anderen Ländern. Und fast nirgends gibt der Staat so viel direkte finanzielle Unterstützung für Familien wie bei uns", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt.
Die wesentlichen Armutsrisiken haben klar erkennbare Ursachen. Die pauschale Feststellung von Familien- oder Kinderarmut ist irreführend. "Nicht Kinder machen arm, sondern in erster Linie fehlende Arbeit", so Bundesministerin Renate Schmidt. Zusammenlebende Paare mit Kindern kommen auf ein durchschnittliches Einkommen. Dazu beigetragen haben die Kindergelderhöhungen seit 1999, die im Wesentlichen für Paar-Familien das Armutsrisiko deutlich und nachhaltig gesenkt haben. Armut ist in Deutschland überdies vergleichsweise schneller überwunden als in anderen Ländern. Nach drei Jahren sind nur noch zehn Prozent der betroffenen Familien arm geblieben.
Ein deutlich überdurchschnittliches Armutsrisiko weisen allerdings Alleinerziehende mit kleinen Kindern auf. Bei ihnen helfen monetäre Leistungen nicht über die Armutsschwelle hinweg. Auch steigt ihr Armutsrisiko umso höher, je kleiner das jüngste Kind ist, da sie wegen fehlender Kinderbetreuung nicht erwerbstätig sein können. Alleinerziehende benötigen insbesondere flexible Angebote der Kinderbetreuung. Die Arbeitsmarktreformen bringen gerade Alleinerziehenden Vorteile durch mehr Geld, eine bessere soziale Absicherung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Seit dem 1. Januar 2005 wird auf Antrag der Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern ausgezahlt. Bundesministerin Renate Schmidt ermuntert gering verdienende Eltern, einen entsprechenden Antrag bei der örtlichen Familienkasse zu stellen. Der Kinderzuschlag wird in Höhe von bis zu 140 Euro pro Monat und Kind an solche Eltern auf Antrag gezahlt, deren Einkommen für sich selbst, nicht aber für ihre Kinder ausreicht.
Wirtschaftssachverständige wie Prof. Gerd Wagner (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) oder Prof. Bert Rürup halten nach Einführung des Kinderzuschlags "weitere monetäre Maßnahmen im Rahmen der Familienpolitik für wenig zielführend". Positiv bewerten sie das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz sowie Überlegungen des Bundesfamilienministeriums zu einer übersichtlicheren Familienkasse.
"Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung auch für Kinder unter drei Jahre wird Erwerbstätigkeit möglich und wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien sicherer. Gleichzeitig verbessert die frühe Förderung die Bildungschancen der Kinder", so Bundesministerin Renate Schmidt. "Die unzureichende Förderung von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern kann durch mehr staatliches Geld nicht beseitigt werden. Familien, die oft schon seit Generationen in Armut leben, brauchen besondere Maßnahmen, um die Kreisläufe 'vererbter' Armut zu durchbrechen. Schuldnerberatung und Beratung für Haushaltsführung zum Beispiel spielen hier eine wichtige Rolle. Auch Länder und Kommunen, die für solche Angebote zuständig sind, müssen ihren Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten."
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