Charité hält studentischen Beschäftigten erneut ihren Lohn vor
Erneut warten zahlreiche studentische Beschäftigte der Charité an den Standorten Campus Virchow-Klinikum (CVK), Campus Benjamin Franklin (CBF) und Campus Charité Mitte (CCM) auf ihren Lohn. Sie arbeiten seit 1. Oktober, haben aber bisher weder Arbeitsvertrag noch Lohn erhalten.
10.11.2005 Berlin Pressemeldung GEW BerlinAnfragen und Beschwerden der StudentInnen sind im Bermudadreieck zwischen dem Prodekanat Studium und Lehre, der Personalabteilung der Charité sowie deren Tochterfirma GDL (Gesundheitsdienstleistungs-GmbH) stecken geblieben.
Bereits Anfang des Jahres gab es erhebliche Auseinandersetzungen um die pünktliche Gehaltszahlung für die studentischen Beschäftigten an der Charité.
Wie aus der Antwort des Senats von Ende Oktober auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wickelt die Charité inzwischen fast alle Arbeitsverträge der studentischen Beschäftigten über ihre private Tochterfirma GDL ab. Von 661 studentischen Beschäftigten sind 642 bei der GDL unter Vertrag. Damit unterläuft die Charité flächendeckend den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Berlin (TV Stud II). Statt 10,98 € Tariflohn pro Stunde erhalten die über die GDL Beschäftigten nur 10 € und in einigen Fällen bereits nur 9 € Stundenlohn. Die Vertragslaufzeiten liegen bei 75 % der studentischen Beschäftigten an der Charité bei maximal einem Jahr, vielfach auch darunter.
Damit wird den studentischen Beschäftigten eine längerfristige Perspektive zur Finanzierung ihres Studiums und Lebensunterhalts verwehrt.
Es wird höchste Zeit, dass die Charité die für sie arbeitenden Studentinnen und Studenten nicht länger als billige Manövriermasse behandelt. Die Gewerkschaften GEW BERLIN und ver.di Berlin fordern den Vorstand der Charité auf, die Arbeitsverträge mit den studentischen Beschäftigten nicht mehr über die private Tochterfirma GDL, sondern direkt abzuschließen und die Regelungen des Berliner Tarifvertrags einzuhalten. GEW und ver.di erwarten, dass die ausstehenden Lohnzahlungen unverzüglich erfolgen.
Die Gewerkschaften GEW und ver.di rufen die Betroffenen auf, sich bei ihnen bzw. bei den zuständigen studentischen Personalräten der Humboldt-Universität und der Freien Universität zu melden, um ihre Interessen verstärkt zu artikulieren. Am 28. November 2005 findet dazu um 10:00 Uhr im Cohn-Hörsaal eine Teilpersonalversammlung statt.
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