Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten …

"Wenn sich die Bildungsgänge schon in der Erprobungsstufe auseinander entwickeln, verdient diese ihren Namen nicht", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Wer wirklich mehr Durchlässigkeit nach oben will, der muss schon hier ansetzen. Der VBE fordert daher die Landesregierung auf, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass künftig die zweite Fremdsprache erst in der 7. Klasse beginnt."

04.04.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Die Klassen 5 und 6 sind laut Gesetzentwurf wie bisher als Erprobungsstufe angelegt. Die Schule soll in dieser Zeit nach jedem Halbjahr prüfen, welchen Schülerinnen und Schülern der Wechsel von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium bzw. von der Realschule zum Gymnasium empfohlen werden kann. Im Gymnasium beginnt aber das Erlernen der zweiten Fremdsprache bereits in Klasse 6. Wechselt also ein Hauptschüler nach Klasse 6 zum Gymnasium, muss er dort die 6. Klasse wiederholen. Das ist eher ein eingebautes Hindernis als ein Schritt zu mehr Durchlässigkeit.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass in der Sekundarstufe I nach jedem Schuljahr überprüft werden soll, welchen Schülerinnen und Schülern der Wechsel von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium bzw. von der Realschule zum Gymnasium empfohlen werden soll. Das klingt zwar auf den ersten Blick nach mehr Durchlässigkeit, ist aber de facto bedeutungslos. Da Hauptschülern die zweite Fremdsprache fehlt, ist für sie ein Wechsel zum Gymnasium im Verlauf der Sekundarstufe I ausgeschlossen. Für Realschüler ist er nur möglich, wenn sie im Wahlpflichtbereich die zweite Fremdsprache belegt haben. Laut Gesetzentwurf sind aber die Bildungsgänge so aufeinander abzustimmen, dass solche Wechsel möglich sind.

"Man fragt sich, wo hier die Bildungsgänge aufeinander abgestimmt sein sollen", so Beckmann weiter. "Den Eltern wird mit der Formulierung im Gesetzestext vorgegaukelt, dass im Verlauf der Sekundarstufe I sozusagen noch alles möglich ist. Das Gegenteil ist aber der Fall. Mit dem jetzigen Verfahren sind die Weichen für die schulische Biographie eines Kindes faktisch mit dem Beginn des 6. Schuljahres gestellt."

Der VBE fordert die Landesregierung auf, ihrem Versprechen, unser Schulsystem durchlässiger machen zu wollen, auch Taten folgen zu lassen und die Bildungsgänge tatsächlich aufeinander abzustimmen.

"Durchlässigkeit muss zumindest für die Gesamtdauer der Erprobungsstufe gegeben sein", so Beckmann abschließend. "Wie der Name schon sagt, ist sie die Stufe, in der Schülerinnen und Schüler sich noch erproben sollen. Wer hier schon Hindernisse einbaut, kann es mit der Durchlässigkeit nicht wirklich ernst meinen."


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