Entlastung aus Hartz IV muss auch unseren Kindern zugute kommen

''Es muss Schluss sein mit der Flucht aus der Verantwortung beim Ausbau der Kindertageseinrichtungen. Die Finanzierung ist über Hartz IV verbindlich gesichert.'' Dies bekräftigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, nach Äußerungen des Deutschen Landkreistages.

07.07.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Kommunen werden wie vorgesehen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entlastet. Es sei falsch zu behaupten, dieses Geld werde gebraucht, um die Mehrkosten aus dem Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abzudecken. Dafür seien die um 3,2 Mrd. Euro aufgestockten Mittel des Bundes und eine großzügige Revisionsklausel vorgesehen, betonte die Bundesministerin. Die 2,5 Mrd. Euro Entlastung sollen, wie im Hartz IV-Gesetz vorgesehen und in der entsprechenden Finanzplanung ausdrücklich festgeschrieben, für Investitionen und den Ausbau der Kinderbetreuung verwendet werden. Dies wurde in einer Erklärung der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss bestätigt: Wie vereinbart, sollen danach allmählich aufwachsend bis zu 1,5 Mrd. Euro jährlich in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen.

''Nebelkerzenwerferei hilft nicht weiter. Westdeutschland muss seine Schlusslichtposition in Europa in puncto Kinderbetreuung insbesondere der unter Dreijährigen endlich verlassen, Ostdeutschland seinen guten Standard erhalten'', so Bundesministerin Renate Schmidt. ''Der Ausbau der Kinderbetreuung ist auch ein Investitionsprogramm, er schafft Arbeitsplätze auf Dauer. Es darf nicht länger heißen: kein Geld für unsere Kinder.''


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden