Hessens Wissenschaftsminister begrüßt Entscheidung der Bundesverfassungsrichter
Hessens Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, das die bundeseinheitliche Einführung der Juniorprofessur für nichtig erklärt hatte, da sie gegen das Grundgesetz verstößt.
27.07.2004 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst"Der Versuch der Bundesbildungsministerin, sich wieder einmal in Länderkompetenzen einzumischen, ist von höchster richterlicher Stelle gestoppt worden", kommentierte der Minister, "die Einführung der Juniorprofessur als einzige Qualifikationsmöglichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs wäre ein Irrweg gewesen. Stattdessen kann sie nur eine Alternative zur Habilitation darstellen."
Der Bund sei nur für die Rahmengesetzgebung des Bildungswesens zuständig, erläuterte der Minister, die Einzelheiten auszugestalten sei und bleibe Aufgabe der Länder. Udo Corts: "Frau Bulmahn wollte den Ländern auch die Details vorgeben und ist damit zu Recht gescheitert." Es gehe nicht an, den Ländern die Juniorprofessur als allein gültige Möglichkeit der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorzuschreiben . Vielmehr müsse es dafür weiterhin mehrere Wege geben, zu denen die Juniorprofessur, aber auch die Habilitation gehöre. Bund und Länder, so der Minister weiter, müssten sich nun in enger Abstimmung konkret über diese Wege verständigen.
In Hessen gibt es derzeit 45 Nachwuchswissenschaftler auf Stellen, die ab Januar 2005 in Juniorprofessuren hätten transferiert werden können. Das seien Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter, für die das Land jährlich pro Stelle 50.000 Euro aufwende. Der Bund gewähre für Sachmittel jeweils eine einmalige Zulage in Höhe von 60.000 Euro. Diese Nachwuchswissenschaftler, so der Minister, behielten natürlich ihre Stellen. Ob daraus Juniorprofessuren werden könnten, werde im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern zu klären sein, dessen Ergebnis in die anstehende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes Eingang finden werde.
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