Kieler Schloss: Gespräch von Ministerium, Denkmalpflege und Investor Anfang Januar 2005

Zu dem Artikel "Neuer Ärger um das Kieler Schloss" in den Lübecker Nachrichten vom 12. Dezember 2004 erklärt das Kulturministerium heute in Kiel:

13.12.2004 Pressemeldung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Zur Frage, ob das Kieler Schloss ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes von 1958 ist, ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, dessen Ausgang abzuwarten ist. In jedem Fall bedeutet aber die Unterschutzstellung des Kieler Schlosses keine Veränderungssperre. Die Denkmalschutzbehörden haben bei der Entscheidung über geplante Veränderungen am Denkmal die berechtigten Belange des Eigentümers zu berücksichtigen. Das Kulturministerium als Oberste Denkmalschutzbehörde wird daher Anfang Januar 2005 gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege ein Gespräch mit den Investoren über die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für das Schloss führen und über die Steuervorteile für Denkmaleigentümer informieren. Die in der Presse vom Investor genannten Umbauten für eine Büronutzung sind durch die Unterschutzstellung überhaupt nicht ausgeschlossen.


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