Kultusminister setzt Verpflichtung zur Schulentwicklungsplanung aus

"Wir wollen die kommunalen Schulträger von einer bürokratischen Belastung befreien. Deshalb setzen wir die Verpflichtung der Schulträger zur Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für zunächst zwei Jahre aus", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (26.07.2006) in Hannover mitgeteilt.

26.07.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Die starre Regelung, nach der die Schulträger alle zwei Jahre eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung vorzulegen hatten, habe sich in der Praxis nicht bewährt. Über die Regelungen zur Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen im § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes habe das Land ohnehin die Möglichkeit, auf die Schulentwicklungsplanung Einfluss zu nehmen. Deshalb gelte es zu prüfen, ob nach den zwei Jahren Aufschub generell auf die verpflichtende Vorlage fortgeschriebener Planungen verzichtet werden könne, stellte Busemann in Aussicht. "Damit leisten wir einen Beitrag zum Bürokratieabbau in der öffentlichen Verwaltung und zur Entlastung der Kommunen", so Busemann abschließend.


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