Landeskabinett beschließt Besoldungsreform für Hochschullehrer

Das Landeskabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf eine Neuregelung der Professorenbesoldung in Nordrhein-Westfalen verständigt.

07.07.2004 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

"Die zukünftige Besoldung der Hochschullehrer wird damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Während sich früher die Bezahlung der Professorinnen und Professoren vor allem am Dienstalter ausrichtete, öffnen wir nun die Tür in Richtung einer leistungsbezogenen Bezahlung. Dies ist ein weiterer Schritt zu innovativen, eigenverantwortlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen", betonte NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft heute in Düsseldorf. Die Besoldungsreform soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Von diesem Zeitpunkt an werden neu berufene Professorinnen und Professoren nach Leistung bezahlt. Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung erhalten die Hochschullehrer künftig Grundgehälter, die in die Besoldungsgruppen W2 und W3 eingeteilt sind. Dazu kommen dann individuelle, variable Gehaltsbestandteile, die sich unter anderem aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzen. Die Besoldungsreform ermöglicht es flexibler als bisher, internationale Top-Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen zu halten oder ins Land zu holen.

"Der Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen steht insbesondere bei den Universitäten in einem ständigen Wettbewerb um die innovativsten Köpfe aus der ganzen Welt. Um in diesem Wettbewerb nicht nur mithalten zu können, sondern die Position auszubauen, weitet das Kabinett den finanziellen Spielraum zur Gewinnung von Spitzenkräften aus", betonte Kraft.

Es ist beabsichtigt, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im September in den Landtag einbringt.


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