Lernmittel-Konzept liegt vor / Zielsetzung:
Die Behörde für Bildung und Sport hat ein Konzept zur Aufhebung der Lernmittelfreiheit erarbeitet. Grundlage des Konzepts sind Bürgerschafts- und Senatsbeschlüsse vom vergangenen Jahr, wonach im Etat für Unterrichtsmittel 2,5 Millionen ? von rund 15 Millionen EURO zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen sind. Ziel des Modells ist es, neben einem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Hamburgs Schülerinnen und Schülern in kürzeren Zyklen neue Schulbücher sowie andere Lernmaterialien zu verschaffen und dies sozialverträglich umzusetzen.
11.01.2005 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)"Die häufigere Erneuerung der Schulbücher für Hamburgs Schülerinnen und Schüler ist unsere oberste Priorität. Angesichts der Haushaltslage und der nötigen Konsolidierungs-Maßnahmen ist das nur mit einer Kostenbeteiligung von Eltern und Erziehungsberechtigten zu machen. Dies gerecht und sinnvoll zu organisieren, ist Ziel des Konzepts", so Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig.
Nach den Vorstellungen der Behörde sollen für alle Schulformen mit Ausnahme der Sonderschulen die Eltern und Erziehungsberechtigten an der Finanzierung von Büchern, spezieller Lektüre oder Software beteiligt werden. Die jeweilige Schule bildet dazu einen Lernmittelausschuss mit Vertretern von Eltern-, Lehrer und Schülerschaft, die die Bücher pro Klassenstufe nach Vorschlägen der Lehrer auswählen. Das Lernmaterial kann von Eltern und Erziehungsberechtigten gekauft oder jährlich neu gemietet ("entgeltliche Gebrauchsüberlassung") werden.
Für die Miete aller Lernmittel sind pro Schuljahr 30 bis maximal 40 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Gleichzeitig sind Höchstkostensätze pro Schuljahr für die Miete aller Lernmittel definiert worden: 50 EURO in der Primarstufe (Grundschulen), 80 EURO in der Sekundarstufe I (bis Klasse 10) und 100 ? in der Sekundarstufe II (bis Klasse 13), die nicht überschritten werden dürfen. Die Behörde erwartet vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einem ähnlichen Modell in Niedersachsen, dass die durchschnittlichen Kosten für Eltern und Erziehungsberechtigte deutlich unter diesen Höchstkostensätzen liegen. Das Modell sieht weiter vor, dass gemietete Bücher maximal drei Mal verliehen werden sollen und danach von der Schule verkauft oder verschenkt werden. Familien mit drei oder mehr Kindern sollen für jedes Kind nur die Hälfte der angesetzten Kosten zahlen. Arbeitslose, BAFÖG-Empfänger, Asylbewerber und weitere Förderberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches sollen von den Kostenbeteiligungen ganz befreit werden.
Schülerinnen und Schüler sind gehalten, die Bücher pfleglich zu behandeln. Die Behörde erwartet, dass dies verstärkt berücksichtigt wird, da Eltern oder Erziehungsberechtigte für Verlust oder Beschädigung der Lernmittel entsprechend gesetzlicher Bestimmungen haften sollen.
Deputation der Bildungsbehörde und Senat wird das Konzept Ende Januar / Anfang Februar vorliegen. Der Bürgerschaft wird voraussichtlich im März /April die entsprechende Schulgesetzänderung zu Debatte und Beschlussfassung vorliegen. Ein Inkrafttreten ist für das neue Schuljahr geplant.
Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig: "Eltern und Erziehungsberechtigte werden nach diesem Konzept ihre Kinder und die Schulen dabei unterstützen, dass die Schulbücher in Hamburg schneller und nachhaltiger erneuert werden. Ich hoffe auf die Einsicht, derart zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, die letztlich auch den kommenden Generationen den Sozialstaat erhalten soll."
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