Neue Regelung bei Zuschüssen für Internats-Schüler
Eine neue Regelung vereinheitlicht die Zuschüsse, die Schüler an allgemein bildenden Schulen für die Unterbringung in einem Internat bekommen können. Ab dem kommenden Schuljahr erhalten Internats-Schüler monatlich bis zu 165 Euro als Zuschuss für die auswärtige Unterbringung. Einer entsprechenden Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus hat das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung zugestimmt.
05.07.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusMit der Neufassung der "Förderrichtlinie über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemein bildender Schulen" sollen Ungleichbehandlungen abgebaut und das Verfahren der Beantragung der Gelder vereinfacht werden. Bisher erhielten Internats-Schüler 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung im Internat. Je nach Internatsträger waren die Zuschüsse jedoch sehr unterschiedlich. Nun erhalten die Schüler einen einheitlichen Pauschalsatz. Dies kann in einigen Fällen eine Mehrbelastung bedeuten, in anderen werden die Belastungen dagegen geringer ausfallen. Neu in der Förderrichtlinie verankert ist ein Sozialstipendium von monatlich zusätzlich bis zu 100 Euro für Kinder von Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfängern.
Die Förderrichtlinie unterstützt besonders begabte sächsische Schülerinnen und Schüler an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, für die die Schüler eine gesonderte Aufnahmeprüfung bestehen müssen. Darüber hinaus werden Schüler gefördert, die an Mittelschulen lernen welche mit Sportgymnasien kooperieren, sowie Schüler am sächsischen Landesgymnasium St. Afra zu Meißen.
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